Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

freiwilliger Rentenbeitrag bei 400 € Job

von Moritz0512112.02.2009 | 11:38
1769 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo ! Ich habe einen 400 €-Job und möchte den freiwilligen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen, damit ich hierdurch einen Rentenanspruch erwerbe. Kann ich diesen jederzeit wieder einstellen oder muss ich diesen weiterzahlen, solange ich einen 400 €-Job ausübe ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie können freiwillige Beiträge zahlen uind diese Zahlung kann grds. jederzeit beendet werden. In der Tat ist es aber eine Überlegung wert, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und die vom Arbeitgeber gezahlten Pauschalbeiträge aufzustocken.

6 Antworten

Useram 12.02.2009 | 12:58
Sie können die freiwillige Beitragszahlung jederzeit beenden. Ich würde Ihnen aber vorschlagen einfach auf die Versicherungsfreiheit in Ihrem 400 Euro Job zu verzichten (für die Zukunft möglich), da Sie hierbei einen geringeren Beitrag zahlen aber mehr nutzen davon haben, da dies dann sogar Pflichtbeiträge sind. D.h. auch der Schutz durch eine Erwerbsminderungsrente ist durch die 3 Jahre Pfl-Beiträge in 5 Jahren gewährleistet.
.-.-.-.-.am 12.02.2009 | 13:14
Im 400,00 EUR-Job können Sie auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und eigene RV-Beiträge zahlen. Diese Entscheidung kann für die Zukunft abgegeben werden und ist für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (und auch für weitere, gleichzeitig ausgeübte 400,00 EUR-Beschäftigungen!) bindend. Sie müssen also den RV-Aufschlag zahlen, solange der 400,00 EUR-Job besteht. Möchten Sie später diese Aufstockung nicht mehr zahlen, muss der Job gekündigt/beendet werden. Wird die Tätigkeit später (mind. 2 Monate Unterbrechung notwendig) wieder begonnen, besteht erneut eine Wahlmöglichkeit. -> der einzige Weg, den Aufstockungsbetrag später nicht mehr zahlen zu wollen/müssen
Schiko.am 12.02.2009 | 15:32
Letztes Wort, auch ohne Zuzahlung von 4,90 % , Euro 19,60 Eigenleistung monatlich entsteht bereits Rente von Euro 3.11. ( 26,56 : 30896 x 4800 : 19,90% x 15 % ) leider nur ca. 3 Monate Beitragszeit Anrechnung für das Jahr. Durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ein vollwertiger Beitrag und 4,13 Rente ( 26,56: 30896 x 4800 ) . Mit freundlichen Grüßen.
-_-am 12.02.2009 | 15:56
Die Zahlung freiwilliger Beiträge kostet Sie ca. das 4-fache dessen, was Sie bei einer Aufstockung Ihres Minijobs auf vollwertige Pflichtbeiträge bei einem Bruttoentgelt von 400,- EUR zu zahlen haben (79,60 EUR zu 19,60 EUR). Außerdem erwerben Sie durch die Aufstockung Ihres Minijobs vollwertige Pflichtbeiträge mit Anspruch auch Rente wegen Erwerbsminderung und Reha-Leistungen von der Deutschen Rentenversicherung. Eine günstigere Versicherung ohne Risikoprüfung werden Sie nirgends auf diesem Erdball finden und man wundert sich, dass nicht alle Minijobber davon Gebrauch machen. Den Verzicht auf Versicherungsfreiheit müssen Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber erklären. Die Erklärung ist nur bei Beschäftigungsbeginn innerhalb von zwei Wochen oder bei laufendem Minijob mit Wirkung für die Zukunft (frühestens ab Folgetag) möglich. Die einem Arbeitgeber gegenüber abgegebene Verzichtserklärung bezieht sich auf alle zum Zeitpunkt ihrer Abgabe bestehenden und zukünftig aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse. Sie wird erst unwirksam, wenn kein 400-Euro-Minijob mehr ausgeübt wird. Links zur Info: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungR…
Rosannaam 12.02.2009 | 16:08
Ich empfehle eigentlich den meisten Minijoblern, auf die Versicherungsfreiheit zu VERZICHTEN. Denn günstiger als mit mtl. nur 19,60 EUR kommen Sie nicht an die Aufrechterhaltung des Erwerbsminderungsschutzes (auch Anspruch auf Reha-Leistungen etc.)!!! Durch eine freiwillige Beitragszahlung, die Sie wesentlich mehr kostet, nämlich zur Zeit mtl. 79,60 EUR (!), ist dies - in den meisten Fällen - nicht möglich. Lassen Sie sich von Ihrer DRV beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Dort kennt man Ihr Versicherungsleben und dort wird Ihnen geholfen... ;-)) MfG Rosanna.
Rosannaam 12.02.2009 | 16:14
2 Geister, 1 Gedanke... ;-))
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026