Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Freiwilliger Rentenbeitrag Mini-Job als EM-Rentner ratsam?

von Mäcki21.08.2015 | 00:02
1493 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin z.Zt. in der teilweisen Erwerbsminderung, aufgestockt zur Vollzeit-EM-Rente aus arbeitsmarkttechn. Gründen. Nun habe ich evt einen 450€-Job dazu in Aussicht und stehe v0r der Frage, ob ich dann diesen freiwilligen Rentenbeitrag (heißt glaube ich Rentenaufstockung) zahlen soll - oder ob es nicht mehr, viel Sinn macht, wenn man bereits EM-Rente erhält?? Die Wartezeit ist ja erfüllt - es geht also höchstens noch um die Rentenhöhe für später? Aber momentan sind selbst 20 Euro monatlich schon viel Geld.. Danke im Voraus für Antwort .-)))

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mäcki,

in Ihrem Fall könnte eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht durchaus sinnvoll sein. Eine individuelle Beratung erhalten Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 21.08.2015 | 09:59
Automatisch gilt als Vollbeitrag für 450 mtl. bei derzeit 18,7% monatlich 84,15 Euro RV. Beitrag. Mit 15% übernimmt der Arbeitgeber monatlich 67,50, somit entfallen auf Sie mir 3,7% 16,65 Euro monatlich. Wollen Sie dies nicht, müssen Sie dem AG. dies mitteilen. Für die 15% des Arbeitgebers entstehen 29,21 : 34999 3,61 zusätzliche Rente, bei 16,65 Zuzahlung 29,21 : 34999x 5400 4,51 Rente. Bin der Meinung, Sie sollten sich vom Eigen- beitrag befreien lassen. MfG.
tussiam 21.08.2015 | 11:23
hallo mäcki, sie schreiben dass sie eine arbeitsmarktrente(volle erwerbsminderungsrente) wegen verschlossenen arbeitsmarkt bekommen, und nun dazu einen ev. 450 euro job bekommen. wie meinen sie jetzt dazu? wenn sie einen 450 eurojob annehmen würden bekommen sie dann nur noch die teilerwerbsminderungsrente da sie ja beweisen, dass der arbeitsmarkt für sie nicht verschlossen ist durch den 450 euro job.
****am 21.08.2015 | 12:29
Die Pflichtversicherung über den Minijob neben der lfd. EM-Rente führt in der Regel nicht zu einer Erhöhung der späteren AR, kann aber Sinn machen wenn über die Pflichtversicherung im Minijob noch die 45 Jahre erreicht werden können. Lassen Sie sich in der nächsten A+B- Stelle beraten.
=//=am 21.08.2015 | 14:09
Das ist nicht richtig. Die Ausübung eines Minijobs steht der vollen EM-Rente (Arbeitsmarktrente) nicht entgegen, da es sich nicht um eine Teilzeitbeschäftigung handelt (tgl. mehr als 3 Stunden).
tussiam 22.08.2015 | 03:22
=//= ist schon richtig was du schreibst, aber drv könnte auf die idee kommen nachzuprüfen ob nicht 3std und 1 minute tgl. geht, und dann????
tussiam 22.08.2015 | 03:27
und ausserdem ist doch bei arbeitsmarktrente von 3-6std täglich, er bekommt doch nur die volle ew. weil arbeitsmarkt verschlossen, und nicht aus med. gründen unter 3 std dann hätte er ja keine arbeitsmarktrente sondern die volle ew. aus med. gründen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026