Hallo, ich bin z.Zt. in der teilweisen Erwerbsminderung, aufgestockt zur Vollzeit-EM-Rente aus arbeitsmarkttechn. Gründen. Nun habe ich evt einen 450€-Job dazu in Aussicht und stehe v0r der Frage, ob ich dann diesen freiwilligen Rentenbeitrag (heißt glaube ich Rentenaufstockung) zahlen soll - oder ob es nicht mehr, viel Sinn macht, wenn man bereits EM-Rente erhält?? Die Wartezeit ist ja erfüllt - es geht also höchstens noch um die Rentenhöhe für später? Aber momentan sind selbst 20 Euro monatlich schon viel Geld.. Danke im Voraus für Antwort .-)))
Automatisch gilt als Vollbeitrag für 450 mtl.
bei derzeit 18,7% monatlich 84,15 Euro RV.
Beitrag. Mit 15% übernimmt der Arbeitgeber
monatlich 67,50, somit entfallen auf Sie mir 3,7%
16,65 Euro monatlich.
Wollen Sie dies nicht, müssen Sie dem AG. dies
mitteilen. Für die 15% des Arbeitgebers entstehen
29,21 : 34999 3,61 zusätzliche Rente, bei 16,65 Zuzahlung 29,21 : 34999x 5400 4,51
Rente.
Bin der Meinung, Sie sollten sich vom Eigen-
beitrag befreien lassen.
MfG.
hallo mäcki,
sie schreiben dass sie eine arbeitsmarktrente(volle erwerbsminderungsrente)
wegen verschlossenen arbeitsmarkt bekommen, und nun dazu einen ev. 450 euro job bekommen.
wie meinen sie jetzt dazu? wenn sie einen 450 eurojob annehmen würden bekommen sie dann nur noch die teilerwerbsminderungsrente da sie ja beweisen, dass der arbeitsmarkt für sie nicht verschlossen ist durch den 450 euro job.
Die Pflichtversicherung über den Minijob neben der lfd. EM-Rente führt in der Regel nicht zu einer Erhöhung der späteren AR, kann aber Sinn machen wenn über die Pflichtversicherung im Minijob noch die 45 Jahre erreicht werden können.
Lassen Sie sich in der nächsten A+B- Stelle beraten.
hallo mäcki,
sie schreiben dass sie eine arbeitsmarktrente(volle erwerbsminderungsrente)
wegen verschlossenen arbeitsmarkt bekommen, und nun dazu einen ev. 450 euro job bekommen.
wie meinen sie jetzt dazu? wenn sie einen 450 eurojob annehmen würden bekommen sie dann nur noch die teilerwerbsminderungsrente da sie ja beweisen, dass der arbeitsmarkt für sie nicht verschlossen ist durch den 450 euro job.
Das ist nicht richtig. Die Ausübung eines Minijobs steht der vollen EM-Rente (Arbeitsmarktrente) nicht entgegen, da es sich nicht um eine Teilzeitbeschäftigung handelt (tgl. mehr als 3 Stunden).
=//=
ist schon richtig was du schreibst, aber drv könnte auf die idee kommen nachzuprüfen ob nicht 3std und 1 minute tgl. geht, und dann????
und ausserdem ist doch bei arbeitsmarktrente von 3-6std täglich, er bekommt doch nur die volle ew. weil arbeitsmarkt verschlossen, und nicht aus med. gründen unter 3 std dann hätte er ja keine arbeitsmarktrente sondern die volle ew. aus med. gründen.