Besteht eigentlich die Möglichkeit, zwischen Eheleuten vor dem Rentenbeginn einen freiwilligen Versorgungsausgleich, also eine gleichmäßige Verteilung der Rentenansprüche auf beide Partner, durchzuführen? Ziel wäre es, bei Tod einer der beiden Eheleute eine identische Versorgung des jeweils anderen zu bewirken.
a) Geht das überhaupt? Wenn ja, nach Möglichkeit mit Angabe der gesetzl. Grundlage?
b) Macht das wirklich Sinn? Oder gibt es irgendwelche Nachteile?
Danke und Gruß, Hubert