freiw.Rentenzahlung zusätzlich zur Ausgleichszahlung

von
Annette

Hallo Forumsexperten

*** schon vorab herzlichen Dank für diesen Service! ***

meine Frage: Ich möchte Ausgleichszahlungen für einen frühzeitigen Rentenbeginn leisten. Da ich aufgrund privater Umstände sicherlich sogar noch zuvor aus dem Berufsleben austreten muss, würde ich gerne wissen:

- ob ich während meiner verbleibenden Anstellungszeit die Rentenbeiträge zusätzlich mit freiwilligen Zahlungen an die Rentenkasse noch erhöhen kann (bis zu welchem max.Betrag?)

- ob ich nach der Anstellung und vor dem Rentenbeginn ebenso freiwillige Beiträge einzahlen kann (bis zu welchem max.Betrag?)

von
Abschläge

Hallo Annette,

ich gehe davon aus, dass Sie sich wegen einer 'Ausgleichszahlung' bereits informiert haben?

Falls doch nicht, finden Sie hier weitere Informationen:

https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rentenminderung-ausgleichen-so-gehts.html

Andere freiwillige Beiträge zahlen können Sie nur, wenn Sie nicht gleichzeitig 'Pflichtbeiträge' bezahlen. Detaillierte Informationen finden Sie in dieser Broschüre. Dort finden Sie auch Angaben zu den möglichen Höchstbeträgen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.html

Da Sie keine weiteren Angaben gemacht haben (Geb.Monat/Jahr): wenn Sie das 45. LJ noch nicht erreicht haben, können Sie evtl. noch Ausbildungszeiten nachbezahlen.

Lassen Sie sich von Ihrer zuständigen DRV noch einmal ausführlich beraten, was anhand Ihres Versicherungsverlaufes für Sie möglich ist.

Einen schönen Restsonntag und alles Gute!

Experten-Antwort

Hallo Anette!

Die Frage zur Zahlung freiwilliger Beiträge wurde in Ihrem anderen Post beantwortet.

"Abschläge" hat Ihnen hier schon die wesentlichen Eckpunkte zum Ausgleich von Rentenabschlägen genannt. Lassen Sie sich in einer unserer Beratungsstellen hierzu individuell beraten.

Genaue Zahlen für die Ausgleichszahlung erhalten Sie durch eine besondere Rentenauskunft.

Diese können Sie gerne vorab über unsere Online-Dienste beantragen:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?zugang=OK

Suchen Sie dort nach dem Vordruck V0210.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?

Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?