Hallo Forumsexperten
*** schon vorab herzlichen Dank für diesen Service! ***
meine Frage: Ich möchte Ausgleichszahlungen für einen frühzeitigen Rentenbeginn leisten. Da ich aufgrund privater Umstände sicherlich sogar noch zuvor aus dem Berufsleben austreten muss, würde ich gerne wissen:
- ob ich während meiner verbleibenden Anstellungszeit die Rentenbeiträge zusätzlich mit freiwilligen Zahlungen an die Rentenkasse noch erhöhen kann (bis zu welchem max.Betrag?)
- ob ich nach der Anstellung und vor dem Rentenbeginn ebenso freiwillige Beiträge einzahlen kann (bis zu welchem max.Betrag?)