Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Fremdfragen

von Dasinteressiertmich02.06.2011 | 02:03
2175 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich werde immer wieder von Bekannten, Freunden, Mitkaffeetrinkern befragt: Du kannst so wunderbar mit Behörden umgehen, was muss ich eigentlich tun, damit Du wirklich ALLE Formalitäten mit der Deutschen Rentenversicherung für mich übernehmen kannst? Meist lautet meine Antwort darauf: Gib mir bitte eine Vollmacht. Aber nach einigem Schriftverkehr treten trotzdem Probleme auf: Dabei meinen die Fragenden folgende Handlungen: 1. Anträge auf Kontenklärung/Kontenergänzung 2. Anträge auf Altersrenten/Renten wegen Invalidität/Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung 3. Anträge auf medizinische und berufliche ? Rehabilitation 4. sonstige Anträge für die Deutsche Rentenversicherung. Spannende Fragen. Probleme traten in folgenden Bereichen auf: Darf ich als Bevollmächtigter oder Betreuer (ja, das sollte die Antwort auf alle meine Fragen 1-4 sein) die behandelnden Ärzte - durch meine Unterschrift auf den Formularen der Deutschen Rentenversicherung - von der Schweigepflicht entbinden? Darf ich einfach alle Formulare rechtsgültig unterschreiben? Bin ich als Bevollmächtigter berechtigt, Beratung und Information für den Versicherten (korrekter Begriff?) zu erhalten?

8 Antworten

Machts Sinnam 02.06.2011 | 10:19
Allein die Vollmacht berechtigt ja nicht zu all diesen Tätigkeiten, als Berater, Betreuer, Bevollmächtigter. Dazu braucht es doch auch einer amtlichen oder gerichtlichen Erlaubnis? Oder?
Machts Sinnam 02.06.2011 | 13:08
hab´ keinen - aber falls das ein Angebot sein sollte: ach nein, danke, ich möchte nicht an einen wie dich ausgeliefert sein - und würde jetzt auch keine Vollmacht mehr erteilen.
Elisabetham 02.06.2011 | 17:08
Macht Sinn, eine so weit reichende Vollmacht, dass du einer anderen Person ausgeliefert bist, ist unwirksam.
Vormundam 03.06.2011 | 06:59
Das kann in Deutschland schneller gehen als man sich das vorstellen kann. Ein Bekannter von mir hat sich intensiv mit einem Gericht angelegt und vor allem mit einem Richter. Den z.B. wegen Befangenheit angegangen. Das Resultat, er wurde entmündigt. Mein Freund war garantiert nicht von Sinnen. (Inzwischen gestorben) Aber so viel zu dieser tollen Demokratie und Rechtsstaat in dem wir angeblich leben. Vormund
B´sonam 03.06.2011 | 08:57
Nein, braucht es nicht. Ich kann meinem Bevopllmächtigten explizite Vollmacht erteilen für mich "dies und das" (also z.B. meine Kontenklärung zu erledigen, in meinem Namen den Rentenantrag zu stellen und zu UNTERSCHREIBEN, für mich Informationen einzuholen, etc.).- Da brauch ich weder etwas notarielles noch irgendwelche gerichtlichen Beschlüße (das würde eher in die Richtung Betreuung gehen). Was ich jedoch nicht durch meinen Bevollmächtigten erledigen lassen kann ist tatsächlich die Entbindung meiner Ärzte von der Schweigepflicht.
öhaam 03.06.2011 | 09:21
Warum beiten Sie den Bekannten nicht einfach Ihre Mithilfe und/oder Begleitung an? Dann kann derjenige sich selbst mit seinen Sachen auseinandersetzen, versuchen Zusammenhänge zu erkennen und verstehen! Das Problem besteht nämlich auch darin, dass Sie Rat und Auskunft richtig erhalten, es dem Betroffenen aber unter Umständen nur teilrichtig wiedergeben (können). Ihrer Anwesenheit bei Auskunfts- und Beratungsgesprächen dürfte nichts entgegenstehen, sofern Sie sich dabei nicht durch ständiges Halb- und Besserwissen oder Art und Weise der Gesprächsführung selbst disqualifizieren?! Helfen Sie anderen bitte nur soweit, wie Sie die volle Verantwortung für alles Tun und Unterlassen zu übernehmen bereits sind - Gutmenschen mit Helfersyndrom neigen gerne dazu, dass wenn es schief gegangen ist die Schuld erst bei allen anderen als beim eigenen Unvermögen zu suchen!
dgam 08.06.2011 | 14:37
Bei den erbetenen Hilfestellungen ist ziemlich schnell die Grenze zur "Rechtsdienstleistung" erreicht. Deswegen lohnt sich ein Blick ins Rechtsdienstleistungsgesetz, nach dem Sie solche unentgeltlichen (!) Leistungen nur innerhalb "familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen" erbringen dürfen. Ansonsten benötigen Sie eine gerichtliche Zulassung. Das betrifft insbesondere den Bereich der Rentenberatung!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026