Sehr geehrte Damen und Herren,
ab welchem Lebensjahr bekommt eine aus Rumänien stammende Person die Rente angerechnet? Hierzu folgender Fall: Frau XY hat mit 16 Jahren eine Lehre in Rumänien begonnen und auch abgeschlossen. Nun wird ihr gesagt, dass die Fremdenrente erst ab dem 18. Lebensjahr angerechnet wird und das 16. und 17. Lebensjahr nicht anrechenbar sind. Ist dies richtig?