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Experten-Antwort

Fremdrentengesetz

von JanSeeb04.03.2015 | 11:46
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6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ab welchem Lebensjahr bekommt eine aus Rumänien stammende Person die Rente angerechnet? Hierzu folgender Fall: Frau XY hat mit 16 Jahren eine Lehre in Rumänien begonnen und auch abgeschlossen. Nun wird ihr gesagt, dass die Fremdenrente erst ab dem 18. Lebensjahr angerechnet wird und das 16. und 17. Lebensjahr nicht anrechenbar sind. Ist dies richtig?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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5 Antworten

=//=am 04.03.2015 | 13:15
Wenn es eine berufliche Ausbildung war, wird die Beschäftigungszeit ab Beginn nach dem FRG angerechnet (wie in D auch). War es aber eine schulische Ausbildung, erfolgt die Anrechnung ab dem 17. Lebensjahr (wie in D auch). :-)
W*lfgangam 04.03.2015 | 22:15
Ergänzend: Hallo JanSeeb, im Hinblick auf die jetzige/spätere Zahlung einer Rente aus Rumänien und Anrechnung/Abzug hier sollten Sie in diesem Beitrag mal nachlesen, wie sich alle Beteiligten dann viel Arbeit ersparen können: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=325&tx_typo3forum_… Gruß w.
W*lfgangam 04.03.2015 | 23:37
Ergänzend zur Ergänzung: Russische (Neu-) Renten werden seit 01.01.2015 nicht mehr ins Ausland/D gezahlt - darauf verweist ein aktueller Erlass des BMAS, der auf diese Seite des russ. Generalkonsulats in Frankfurt/M. hinweist und wie das aktuelle Procedere für diese Anträge wäre: http://www.ruskonsulatfrankfurt.de/Rus/pensii-allg.htm Aber wie schon oben gesagt, bei parallelen FRG-Zeiten wird die Joker-Karte gezogen. Gilt daher für alle Nicht-FRG-Berechtigten, die an die russ. Rentenansprüche gelangen wollen (und wo andere Sozialleistungsträger drängeln – die sich dann auch im Bilde zu den Verfahrenskosten sein müssen/ist im Link alles genannt ...wenn man es versteht ;-)). Gruß w.
Cassandraam 05.03.2015 | 06:44
Super Hinweis, W*lfgang, russische Renten interessieren JanSeeb sehr, wenn er nach rumänischen Zeiten fragt...
W*lfgangam 05.03.2015 | 22:02
Hallo Cassandra, für Sie nicht interessant ...eher für die, die über die Forensuche/oder Suchmaschine auf 'Fremdrentengesetz/russische Renten' stoßen - ein neues Thema wollte ich für den aktuellen Hinweis nicht extra aufmachen (auch wenn das eine 180° Wende von der bisherigen Verfahrensweise RU ist und etwas dauert, bis das in den SachbearterInnenbereich runtergesickert ist). In der Sache/JanSeeb haben Sie Recht ...aber offenbar gibt's User, die auch noch ergänzende Hinweise zu einer Ergänzung kommentieren müssen, statt sich auf Fragen zu konzentrieren, die dringlichere Antworten erwarten ;-) Gruß w.
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