Hallo Alfons Gruber,
sofern das Fremdrentengesetz in Ihrem Fall Anwendung findet, muss im Einzelfall geprüft werden, welche Zeiten der Berufstätigkeit auf die im Fremdrentengesetz geforderte Zeit der Berufserfahrung angerechnet werden können, damit eine Einstufung in die jeweils zutreffende Qualifikationsgruppe erfolgen kann.
Diese Entscheidung kann erst nach Einsicht in die erforderlichen Arbeitsunterlagen getroffen werden.
Sie sollten sich daher an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und sämtliche Unterlagen zur Entscheidung vorlegen.