Hallo Alexander,
wie „W°lfgang“ schon geschrieben hat, verursacht ein Verzug in ein anderes EU-Land keine negativen Auswirkungen auf die Rentenhöhe, auch nicht auf den FRG-Anteil.
Auch den weiteren Hinweisen von „W°lfgang“ schließen wir uns an.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung