Liebe ForumteilnehmerIn,
sehr geehrte ExpertIn,
Ich wäre sehr dankbar, wenn folgender Fragen beantwortet werden können :
1. Werden die Personen, die als Asylberechtigte nach Genver Flüchtlingskonvention von 1951 in D anerkannt worden, mit dem Personenkreis Aussiedler/Spätaussiedler nach Fremdrentengesetz rechtlich gleichgestellt ?
2. Können Asylberechtigte die Vergünstigungen des Fremdrentengesetzes in Anspruch nehmen ?
Herzlichen Dank für die nützliche Informationen !
MfG
Egemen