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Experten-Antwort

FRG/ Rente aus Schweden /Anrechnung, Kürzung?

von Andreas Schmitt10.07.2017 | 20:01
619 Ansichten
4 Antworten

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Liebe Experten, ich habe eine Frage zum Fremdrentengesetz. Ich habe einige Jahre als Angestellter in Schweden gearbeitet, bin nun in Deutschland selbständig und erwäge freiwillige Beitrage in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Wird mir die dann zu erwartende deutsche Rente gekürzt und erleide ich einen Nachteil dadurch? MUSS man die zu erwartende Rente und den Zeitraum aus dem Fremdland bei der Deutschen Rentenversicherung überhaupt angeben ? Gruß, Andi.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.07.2017 | 11:10

Hallo Andreas Schmitt,

W*lfgang hat schon geschrieben, dass es sich in Ihrem Fall nicht um FRG-Zeiten handelt.

Er hat ebenfalls die durchweg positiven Auswirkungen des EU-Rechts beschrieben.

3 Antworten

Klugpuperam 10.07.2017 | 20:17
FRG? Das FRG betrifft Renten, die aus Zeiten im ehemaligen Ostblock berechnet werden. Haben Sie im ehemaligen Ostblock gearbeitet? Ansonsten werden die deutschen und schwedischen Zeiten für die Frage " Gibt es überhaupt Rente?" zusammengerechnet. Für die Frage "Wie hoch ist die Rente?" werden die deutschen und schwedischen Zeiten getrennt betrachtet. Nachteile drohen also nicht.
Jonnyam 10.07.2017 | 20:18
Inga problem. Du får pension ifrån Sverige och även från Tyskland utan att någon av dera minska sina pensioner. Lycka till Jonny
W*lfgangam 10.07.2017 | 20:28
Hallo Andreas Schmitt, Beschäftigungszeiten in Schweden fallen grundsätzlich nicht unters FRG - vereinfacht: Zeiten von _Vertrieben und Spätaussiedlern_ mit Hintergrund deutscher Volkszugehörigkeit mit meist Zeiten im 'ehemaligen Ostblock' ...Kriegsfolgewirkungen für Deutsche in der DRV, dürfte wohl auf Sie nicht zutreffen. Schweden ist EU-Mitglied, insofern finden hier die Regelungen des EU-Rentenrechts Anwendung - beide Staaten rechnen sich gegenseitig die jeweils im anderen Land verbrachten (Beschäftigung-)Zeiten gegenseitig für die eigenen Mindestversicherungszeiten aller Arten an und entscheiden dann nach eigenen Rentengesetzen, wann es zu einer Rentenzahlung kommen kann. Im Rahmen einer Kontenklärung in D, turnusmäßig ab Alter 43 ff. und regelmäßiger Nachfrage geben Sie hier einfach die Zeiten in Schweden an und S-Zeiten werden ins dtsch. Rentenkonto eingegliedert. Ja, das müssen Sie abgeben - und ein Nachteil entsteht Ihnen nicht, eher der Vorteil durch die zusätzlichen ausl. Versicherungszeiten im Hinblick auf die Mindestversicherungszeiten für Altersrentenansprüche und ggf. auch den Bestand einer EM-Rente. Rechnerisch können EU-Zeiten auch zu einer (minimalen) höheren dtsch. Rente führen. Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, suchen Sie gern mal die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt auf – bzw. machen mal so einen Kontenklärung. Gruß w. PS: Wie sind Sie nur auf FRG gekommen?
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