User Waldemar, Sie sprechen von Mindestverdiensten.
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Sollten Sie damit "Mindesentgeltpunkte wegen geringem Arbeitseinkommen" meinen, ist es in der Tat so, dass erzielte höhere Verdienste aus zurückliegenden Jahren nach 1991 dazu führen können, das in früheren Rentenauskünften errechnete "Mindestentgeltpunkte wegen geringem Arbeitseinkommen" sich verringert haben oder ganz weggefallen sind.
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Wenn in einem Rechenabschnitt unmittelbar nach der Summe Entgeltpunkte (EP) in Anlage 3 ein Monatsdurchschnitt >= 0,0625 (EP) ermittelt wurde, sind Mindestentgeltpunkte nicht mehr zu ermitteln.
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Ist dieser Durchschnitt insgesamt <0,0625 und auch der bis 1991 <0,0625, der Durchschnitt in einer neueren Renteninformation aber größer als in einer vorangegangen Renteninformation, bekommen sie weniger Mindestentgeltpunkte angerechnet.
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Die Höhe der Rente verringert sich deswegen nicht, es bleiben aber auch erzielte Verdienste ohne Wirkung auf die Rentenhöhe, solange rechnerisch noch Mindestentgeltpunkte ermittelt werden.