FRG-Zeiten

von
Sepp

Ich beziehe seit Jan. 2002 Regelaltersrente (mit 65 Jahren). Nachdem damals bei meinen FRG-Zeiten ein Faktor 0,6 angewendet wurde, habe ich dagegen Widerspruch eingelegt. Darauf hin hat mir die BFA im Juni 2002 geschrieben, dass sie den Widerspruch gegen den Rentenbescheid bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ruhen lassen würde.
Seither habe ich nichts mehr gehört von der BfA.
Was ist inzwischen beim Bundesverfassungsgericht aus der Sache geworden? Liegt schon eine Entscheidung vor?

von
Schiko.

Kaum vorstellbar, dass sich für ihre altersrente
bei rentengewährung mit 65 jahren und 0,60 be-
rechnungsfaktor das bundesverfassungsgericht befasst.

Da muss es sich doch um eine wirklich allgemein zu bean-
standende sachlage handeln über das dieses gericht entscheidet.
Warum eigentlich wird nur der faktor mit 0,60 zu grunde
gelegt ?
Erstaunlich auch, warum sie seit 2002 bei der deutschen
rentenversicherung noch nicht reklamierten, immerhin sind
5 jahre vergangen.
Wäre schön wenn sie dies hier noch berichten, könnte ja
auch für andere rentenberzieher aufklärend sein.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen.

von
Echo

Mit Art.6 § 4c Abs. 2 FANG wurde inzwischen eine Übergangsregelung für die betroffenen Rentner geschaffen. Sicher werden Sie in Kürze von der DRV Bund eine entsprechende Nachricht bekommen. Oder Sie bringen sich mit einem kurzem Schreiben in Erinnerung!

von
Michael1971

Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes ist ergangen, der Gesetzgeber hat auch eine Übergangsregelung geschaffen.

Mit einem Rentenbeginn 2002 fallen Sie aber nicht unter diese Übergangsregelung, so dass Ihr zurückgestellter Widerspruch aller Voraussicht nach als unbegründet zurückgewiesen wird.

Experten-Antwort

Der Gesetzgeber hat für diese Fälle eine neue Regelung im Art. 6 § 4c FANG eingefügt.
Der besagt:
Rentenberechtigte, die vor dem 01.01.1991 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben, deren Rente nach dem 30.09.1996 begann und deren Rentenantrag oder über den bis 31.12.2004 gestellten Antrag auf Rücknahme des Rentenbescheides am 30.06.2006 noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist, wird für diese ein Zuschlag ermittelt.
Ob Sie zu diesem Personenkreis gehören kann hier nicht festgestellt werden. Entweder warten Sie einen Bescheid ab oder fragen bei Ihrem RV-Träger nach.

von
Michael1971

Nachdem der Zuschlag unabhänig vom tatsächlichen Rentenbeginn bis zum 30.06.2000 rückwirkend auf Null abgeschmolzen wird, erhält keiner mit einem Rentenbeginn ab 01.07.2000 den Zuschlag.

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