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Experten-Antwort

FRG/Vertriebener/ Rente „aus einer Hand“ nur von DRV

von Anna02.04.2013 | 11:37
1468 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Experten Team, ich bin 1980 aus Polen nach Kiel ausgewandert. Mein Status wurde als Vertriebener (Ausweis „B“) anerkannt und meine deutsche Staatsangehörigkeit bestätigt. In Deutschland lebe ich seitdem unterbrochen bis heute. In Deutschland habe ich einen Beruf erlernt in dem ich seit 25 Jahren arbeite. Bald gehe ich in die Altersrente (65 Jahre). Meine letzte Tätigkeit in Polen, die ich 10 Jahre lang ausgeübt habe, unterlag der Pflichtversicherung bei ZUS (keine Sondersysteme) und ich habe Pflichtbeiträge gezahlt. Meine gesamte Zeiten in Polen wurden von DRV zum Teil nach DPRA und die letzten o.g. 10 Jahre leider nach FRG anerkannt, weil ich als Selbständiger betrachtet wurde. (Damit bin ich nicht einverstanden, aber das ist eine andere Geschichte). Meine Frage : Bekomme ich meine Gesamtrente (angerechnete Zeiten in Polen und Deutschland) nur aus „einer Hand“, d.h. nur von der DRV ? Ich möchte aus mehreren Gründen die Rentenauszahlung von zwei unterschiedlichen Rententrägern vermeiden. Ich bitte um eine Antwort, ich danke Ihnen im Voraus, Gruss, Anna

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union (EU) gelten in erster Linie die Vorschriften des Europarechts.

Es gilt aber weiterhin noch das alte Rentenabkommen vom 9.10.1975 für Personen, die - wie Sie - bis 31.12.1990 nach Deutschland zugezogen sind. In Ausnahmefällen genügt der Zuzug bis zum 30.6.1991. Dieses Rentenabkommen beruht auf dem Eingliederungsprinzip. Das bedeutet, dass eine (Gesamt-)Rente allein vom Versicherungsträger des Wohnstaates zu zahlen ist. Darin werden auch die Zeiten berücksichtigt, die im anderen Staat zurückgelegt wurden.

Beim Aufenthalt in Deutschland wird also aus den polnischen Versicherungszeiten eine deutsche Rente gezahlt. Aus Polen stehen dann keine Rentenleistungen zu. Dies gilt allerdings nur, solange Sie weiterhin in Deutschland wohnen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Samam 02.04.2013 | 13:09
Die Rente wird als "Gesamtsumme" von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt, zumindest solange Sie in Deutschland leben. Sollten Sie zu Beginn der Renten nach Polen zurückziehen, wird die Rente ebenfalls als eine Summe gezahlt, aber dann vom polnischen Rentenversicerungsträger.
Deutsche Rentenversicherung
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