Hallo,
nachdem ich jährlich im Rahmen der "Renteninformation" über meinn Kontostand informiert wurde, wollte ich diesen mal auf Vordermann bringen und meine Ausbildungszeit (Schule und Studium) nachtregen lassen. In einem Telefonat mit der BFA wurde mir dann mitgeteilt, daß man dies jetzt schon tun könnte, spätestens jedoch eben bis zum Rentenantrag erledigt haben müßte. Jedefalls würde man mir einen "Antrag auf Kontenklärung" zuschicken. Der Antrag kam dann auch prompt.
Nun, wie das eben so ist wenn mann noch 30 Jahre bis zur Rente hat, blieb dieser Antrag bei mir dann natürlich liegen umd geriet in Vergessenheit. Dies war vor 3 Jahren.
Im Gespräch wurde ich nun aktuell auf eine Frist von 6 Monaten für die Einreichung des Antrages aufmerksam gemacht, über die ich mir damals überhaupt nicht bewußt war.
Ich habe bisher auch keine Mahnung oder ähnliches erhalten. Die Recherche zu dem Thema im Forum läßt mich vermuten, daß ich diese "Kontenklärung" nach wie vor noch durchführen kann. Könnte dies bitte jemand bestätigen. Was wäre ansonsten tun?