Frist für Widerspruchsbegründung

von
Kurt Kilber

Hallo,

kann die Rentenstelle vorschreiben bis wann die Begründung des Widerspruchs eines Ablehnungbescheids der EU Rente gemacht werden muss.

Der Ablehnungsbescheid kam Anfang des Monats , danach Widerruf mit Vermerk Begründung folgt.

Jetzt Aufforderung Begründung in 14 Tagen einzureichen.

Ich hätte doch schon 4 Wochen Zeit für den Widerruf, wie lange in etwa für die Begründung?

von
Schade

Eine Frist gibts da nicht.

Aber eigentlich sollte es doch Ihr ureigenstes Bestreben sein den widerspruch rasch zu begründen.

Aber nein, da lässt man sich jede Menge Zeit aber jeder stänkert über die faulen Beamten, wenn sich der Widerspruch dann in die Länge zieht.

Regeln Sie Ihr Anliegen bitte direkt mit Ihrer DRV, dort kommt man Ihren Wünschen (brauche noch einige Zeit für die Begründung) sicher gerne nach.

Experten-Antwort

Hallo Kurt Kilber,

es wird davon ausgegangen, dass im Regelfall eine Begründung innerhalb von 14 Tagen erfolgen kann. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, sollten Sie Ihre Rentenversicherung entsprechend unterrichten.

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