Hallo Josephine,
ohne genaue Kenntnis Ihres bisherigen Versicherungslebens ist es für mich natürlich schwierig zu beurteilen, ob für Sie eine Antragspflichtversicherung sinnvoll und notwendig wäre.
Ich gehe aber davon aus, dass Sie bei Ihrem Beratungstermin bei der Rentenversicherung diesbezüglich richtig aufgeklärt wurden.
Meines Erachtens sollten Sie vorsorglich einen Antrag auf Versicherungspflicht bei der Rentenversicherung stellen. Dabei sollten Sie dazu schreiben, dass derzeit ein Verfahren bei der Künstlersozialkasse läuft und Sie den Antrag nur zur Fristwahrung gestellt haben.
Den Antrag können Sie dann bei einer positiven Entscheidung der Künstlersozialkasse wieder zurücknehmen. Eine Rücknahme ist immer möglich, solange über den Antrag noch nicht rechtskräftig entschieden ist.
Mit der Aussage, dass man das Ganze nicht mehr rückgängig machen kann, dürfte der Berater etwas anderes gemeint haben.
Es ist nämlich so, dass man nach einer rechtskräftigen Bewilligung der Antragspflichtversicherung diese nur noch beenden kann, wenn man die selbständige Tätigkeit aufgibt.