Hallo,
ich habe im Februar schon mal geschrieben. Bin selbständige Künstlerin und arbeite parallel mit Kunst in Kliniken.
Wie sich nach den Empfehlungen hier und einem Termin in der LVA herausgestellt hat, gehöre ich vermutlich in die KSL. Dort habe ich Anfang Februar schon einen Antrag gestellt mit allen nötigen Unterlagen, über den ich eine Eingangsbestätigung erhalten haben und der in Arbeit ist aber -lt. Telefonat heute - wohl NICHT bis Ende dieser Woche zur Genehmigung durch ist.
Mein Problem: es hieß beim Termin in der LVA, der Beitrag für März müsste im März auf dem Konto der LVA sein, damit ich die Frist von über zwei Jahren Pause nicht überschreite, um meine Erwerbsunfähigkeitsrente nicht zu verlieren und 3 Jahre erneute Wartezeit dafür zu haben.
Was kann ich nun tun??? Die KSL sagt, wenn die Bewilligung durch ist, gilt dies rückwirkend ab Antragstellung. Das wäre ok. Was aber, wenn ich nun doch nicht angenommen werde? Mir läuft nun die Zeit davon, da in wenigen Tagen der MÄrz vorbei ist. Kann ich den Beitrag an die LVA unter Vorbehalt überweisen oder wie verhalte ich mich richtig?? Oder kann ich dies guten Gewissens tun und die KSL übernimmt dann anteilig ab Bewilligung Kosten?
Das Formular auf Weiterversicherung auf Antrag, wurde vorsorglich schon mal vom LVA-Berater ausgefüllt, ist aber noch nicht abgegeben, weil es hieß, einmal abgegeben, könnte ich dies nicht mehr rückgängig machen.
Bitte um wohlüberlegten, verbindlichen Rat, damit ich alles richtig mache..... . Wäre schön, wenn mir jemand da eine Sorge nehmen könnte.
DANKE
Josephine