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Experten-Antwort

Frist versäumt?

von Nadine06.04.2022 | 17:48
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7 Antworten

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Was passiert, wenn man vergessen hat, die erforderlichen Unterlagen nach 6 Monaten einzureichen? Kann man sie nachreichen und wenn ja, wie viel später? Ein paar Wochen, Monate oder unbegrenzt ...?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nadine,

wie Sie den Beiträgen der anderen User bereits entnehmen können, Sie die benötigten Unterlagen auch jetzt noch problemlos nachreichen.

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6 Antworten

tell us more pleaseam 06.04.2022 | 19:06
Da Ihre Angaben doch etwas dürftig sind (wer hat Sie in Zusammenhang mit welchem Antrag dazu aufgefordert, was einzureichen?) werden auch die Antworten hier eher dürftig ausfallen. Im Zweifelsfall gilt, was bei allen Behörden vermutlich gilt, dass unvollständige Anträge nicht positiv beschieden werden können und solange kein ablehnender Bescheid vorliegt, offen sind. Aber vielleicht stand in der Aufforderung (?) vor einem halben Jahr (?) ja auch was von "bis xx.xx.xxxx nicht eingereicht, gilt Antrag automatisch als abgelehnt wegen fehlender Mitwirkungspflicht". Das wird Ihnen aber hier wahrscheinlich niemand verbindlich sagen können...
Nadineam 06.04.2022 | 19:12
Danke für die Antwort. :) Ja richtig, da war ich zu schnell. Gemeint sind die Unterlagen für die Kontenklärung für eine spätere Rente.
KSCam 06.04.2022 | 20:02
Ist eigentlich ganz einfach: Sind alle Versicherungszeiten in Ordnung und korrekt gespeichert, braucht es letztlich keine Antwort vom Kunden. Sollte aber etwas fehlen oder nachzureichen oder zu ermitteln sein, liegt es doch im eigenen Interesse schnellstmöglich "in die Pötte zu kommen". Solange Sie nicht mitwirken wird die DRV nicht tätig und hat keine Chance etwaige Fehlzeiten zu ermitteln Dann ist es letztendlich Ihr ureigenes Risiko wenn dadurch etwas nicht mehr nachweisbar ist, weil Arbeitgeber, Krankenkassen, etc. Unterlagen nicht mehr aufbewahren. Wer zu spät kommt, den bestraft eventuell das Leben (oder die Rente ist zu niedrig). Jeder und jede hat das selbst in der Hand.
Berndam 06.04.2022 | 20:46
Ich kann nur dazu raten, die Unterlagen einzureichen, als hätten Sie die Frist nicht versäumt... Geht's um die Kontenklärung, die die DRV bei einem bestimmten Geburtstag automatisch einleitet, haben Sie keinen Nachteil durch fristversäumnis. Haben Sie aber einen Antrag gestellt und die DRV schrieb Ihnen, dass vorab eine Kontenklärung notwendig ist, wird dieser wegen fehlender Mitwirkung versagt werden, falls Sie bei der Kontenklärung nicht mitwirken.
Nadineam 06.04.2022 | 20:49
Danke für die Antworten! Ja, es geht um die Kontenklärung, die die DRV bei einem bestimmten Geburtstag automatisch einleitet.
W°lfgangam 06.04.2022 | 20:53
Hallo Nadine, geht wohl um Kontenklärung bzw. einer (weiteren) Überprüfung der Versicherungszeiten. Letztendlich wird Ihr Versicherungskonto beim Rentenantrag auf Richtigkeit/Vollständigkeit nochmals hinterfragt. Warten Sie nicht bis dahin ab, da ggf. erforderlichen Unterlagen für längst vergangenen Zeiten nicht mehr vorhanden sein könnten - nicht bei Ihnen, nicht bei Behörden/Arbeitgebern, wenn es um Nachweise/Beweise für bisher fehlende Versicherungszeiten geht. Nachdem Sie nur einen Feststellungsbescheid über Versicherungszeiten nach Ablauf der 6-Monats-Frist erhalten haben/über bisher bekannte Rentenzeiten, können Sie natürlich auch morgen schon Unterlagen für fehlende Zeiten der DRV übermitteln <- üblicherweise latscht man damit zur nächsten Beratungsstelle = die kann weiterleiten/erledigt das ratzfatz ;-) Geht auch online: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Gruß w.
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