Das SG hat am 16.11.12 in seiner Beweisanordnung für die Vorlage des Gutachtens vor Gericht eine 3-monatsfrist angeordnet. Ich habe aber einen Termin beim Gutachter am 27. .2.13. Kann ich da etwas machen?
04.02.2013, 21:25
von
Elisabeth
05.02.2013, 07:49
von
Sachbearbeiter DRV Bereich Reha
Es ist empfehlenswert, das Sozialgericht über Ihren Termin zu informieren.
Teilen Sie dies unter Angabe des Aktenzeichens und eines kurzen Anschreibens mit einer Kopie des Schreibens über Ihren Begutachtungstermin als Anlage mit.
05.02.2013, 09:33
Experten-Antwort