Hallo Simone,
die AHB soll innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende der Akutbehandlung beginnen. Insbesondere bei onkologischen
Krankheiten sind Abweichungen möglich. Ziel der AHB ist die Wiedereingliederung der Patienten in das Berufsleben
und Alltagsleben.
Innerhalb der Deutschen Rentenversicherung gibt es 2 unterschiedliche AHB-Verfahren.
Bei Patienten, die bei einem regionalen Träger der Deutschen Rentenversicherung (zum Beispiel Deutsche
Rentenversicherung Hessen, Rheinland) oder bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
versichert sind, leitet das Krankenhaus den Antrag zusammen mit dem ärztlichen Befundbericht direkt diesem
Träger zu. Dieser wählt unverzüglich die geeignete Rehabilitationseinrichtung aus. Hierüber und über den
Aufnahmetermin werden Sie zeitnah informiert.
Bei Patienten, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder Deutschen Rentenversicherung
Mitteldeutschland versichert sind, vereinbart die Klinik den Aufnahmetermin zur AHB direkt mit einer geeigneten
Rehabilitationseinrichtung und informiert die Patienten hierüber.