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Experten-Antwort

Fristen

von Simone08.10.2019 | 12:26
85 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Muss eine Anschlussheilbehandlung in einer bestimmten Zeit angetreten sein? Wenn die Frist seitens der Bearbeitung der Rentenversicherung nicht eingehalten wird, verfällt dann der Antrag?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Simone,

die AHB soll innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende der Akutbehandlung beginnen. Insbesondere bei onkologischen

Krankheiten sind Abweichungen möglich. Ziel der AHB ist die Wiedereingliederung der Patienten in das Berufsleben

und Alltagsleben.

Innerhalb der Deutschen Rentenversicherung gibt es 2 unterschiedliche AHB-Verfahren.

Bei Patienten, die bei einem regionalen Träger der Deutschen Rentenversicherung (zum Beispiel Deutsche

Rentenversicherung Hessen, Rheinland) oder bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

versichert sind, leitet das Krankenhaus den Antrag zusammen mit dem ärztlichen Befundbericht direkt diesem

Träger zu. Dieser wählt unverzüglich die geeignete Rehabilitationseinrichtung aus. Hierüber und über den

Aufnahmetermin werden Sie zeitnah informiert.

Bei Patienten, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder Deutschen Rentenversicherung

Mitteldeutschland versichert sind, vereinbart die Klinik den Aufnahmetermin zur AHB direkt mit einer geeigneten

Rehabilitationseinrichtung und informiert die Patienten hierüber.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Simoneam 08.10.2019 | 17:04
In meinem Fall hat die Strahlenklinik den Antrag auf AHB am 26.08.19 zur Rentenversicherung Berlin/Brandenburg abgesendet. Die Bestrahlungstherapie endete am 18.09.19. Leider kann ich keinen ereichen weder telefonich noch per schriftverkehr. Es ist wenig erbaulich diese Ungewissheit.
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