Fristen beim Versorgungsausgleich bei Altersrentnern

von
schlaudi

Hallo,

ich habe schon viel über den Versorgungsausgleich gelesen, aber nirgdenwo gefunden ab wann der genau bei Altersrentnern eitritt, im Monat der Scheidung, wenn diese eingereicht wird, oder wenn die Versicherer so weit sind.

Im Vorliegenden Fall war ursprünglich ausgemacht, dass der Ehemann bis zum Versorgungsausgleich Unterhaltszahlungen leistet. Nach neuem Recht ist er auf einmal der Meinung dies nicht mehr nach der Scheidung tun zu müssen.

Trennung war 2002, Scheidung im Herbst 2007 eingereicht, Scheidung im März 2008, öffentlich rechtlicher Versorgungsausgleich ab 01.06.2008. Von März bis Mai bekommt die Frau nach Meinung des Mannes kein Geld, da er nicht gewillt ist Unterhalt zu zahlen. Aus meiner Sicht müßte für diese Zeit ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Beide sind Altersrentner, wobei die Frau eine eher bescheidene, dafür der Mann eine recht hohe Rente hat. Beide waren sehr lange verheiratet.

Vielen Dank für ein paar Hinweise!

Freundliche Grüße

Sascha

von
Rosanna

Hallo Schlaudi,

sind beide Ehepartner bei Rechtskraft der Scheidung bereits Rentner, ist der Versorgungsausgleich in § 1587 p BGB geregelt:

Beispiel:

Rechtskraft der Scheidung am 28.03.2008
Eingang der Rechtskraftmitteilung bei der DRV am 02.04.2008

Lösung:

Die Rente des Ausgleichsverpflichteten wird ab Folgemonat des Eingangs der Rechtskraftmitteilung (= ab Mai 2008) um den Versorgungsausgleich GEMINDERT, die Rente der Ausgleichsberechtigten ab dem gleichen Zeitpunkt (Mai 2008) um den VA ERHÖHT.

Dadurch "nähern" sich die Renten beider Ehepartner wieder an, gerade dann, wenn wegen einer sehr langen Ehedauer ein hoher Betrag ausgeglichen wurde.

MfG Rosanna.

von
schlaudi

Hallo,

ja das klingt schon mal richtig. Hier ist aber die Rechtskraft der Scheidung im März und der Versorgungsausgleich erst im Juni. Vermutlich weil das Gericht so lange gebraucht hat dies zuzustellen..

von
Knut Rassmussen

Hinsichtlich der Unterhaltsansprüche wäre eine anwaltliche Beratung anzuraten. Hinsichtlich der Rechtskraft: Diese tritt nicht mit der Scheidung ein! Erst wenn die Rechtsmittelfristen verstrichen sind, kann diese eintreten. Das restliche hat Rosanna ja schon geschrieben.

von
Rosanna

Vermutlich

Scheidung Ende März
Rechtskraft im April (evtl. ENDE April)
Zustellung bei der DRV im Mai (Anfang Mai?)

= Minderung bzw. Erhöhung der Rente durch den VA ab Juni.

Die Zustellung dauert in der Regel nur ein paar Tage; wenn die Rechtskraftmitteilung am Ende eines Monats zugestellt wird, geht diese häufig erst Anfang des Folgemonats beim RV-Träger ein. Dadurch verschiebt sich das ganze nach hinten.

MfG Rosanna.

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