Hallo,
ich habe schon viel über den Versorgungsausgleich gelesen, aber nirgdenwo gefunden ab wann der genau bei Altersrentnern eitritt, im Monat der Scheidung, wenn diese eingereicht wird, oder wenn die Versicherer so weit sind.
Im Vorliegenden Fall war ursprünglich ausgemacht, dass der Ehemann bis zum Versorgungsausgleich Unterhaltszahlungen leistet. Nach neuem Recht ist er auf einmal der Meinung dies nicht mehr nach der Scheidung tun zu müssen.
Trennung war 2002, Scheidung im Herbst 2007 eingereicht, Scheidung im März 2008, öffentlich rechtlicher Versorgungsausgleich ab 01.06.2008. Von März bis Mai bekommt die Frau nach Meinung des Mannes kein Geld, da er nicht gewillt ist Unterhalt zu zahlen. Aus meiner Sicht müßte für diese Zeit ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Beide sind Altersrentner, wobei die Frau eine eher bescheidene, dafür der Mann eine recht hohe Rente hat. Beide waren sehr lange verheiratet.
Vielen Dank für ein paar Hinweise!
Freundliche Grüße
Sascha