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Fristen für Erstellung Reha-Entlassungsbericht

von sachsblau15.04.2009 | 18:55
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1 Antworten

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Guten Abend an alle Foren-Nutzer, es wäre schön, wenn Sie mir bzgl. meiner Frage weiterhelfen könnten. Ich war von Anfang Oktober 2008 bis Mitte November 2008 zur Medizinischen Reha. Der Reha-Antrag der ohne Aufforderung der KK von mir selbst gestellt wurde, ist in einen Rentenantrag umgewandelt worden. Nach der Reha habe ich nach einer kurzen Wiedereingliederungsphase am 16 Dezember meine Erwerbstätigkeit in vollem Umfang (also 40h) wieder aufgenommen. Ich möchte nicht berentet werden. Allerdings wollen KK und DRV keine Entscheidung darüber treffen, bis nicht der Reha-Entlassungsbericht vorliegt. Jetzt meine Frage: gibt es gesetzliche Fristen, bis wann die Reha-Klinik diesen erstellt und an die behandelnden Ärzte versendet haben muss? Was kann ich selbst tun, um die Sache zu beschleunigen? Besten Dank schon jetzt für die Unterstützung und einen schönen Abend!!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie der Stand des Verfahrens ist, läßt sich online nicht klären.

Da wäre es das einfachste Sie versuchen das morgen früh telefonisch abzuklären.

Es ist davon auszugehen, dass der Entlassungsbericht bei der RV längst vorliegt, da das Reha Ende im November lag.

Wenn Sie wollen, dass Ihr Arzt diesen Bericht erhält, sollten Sie diesem Wunsch Ihrem RV Träger gegenüber (nochmals / oder erstmals?) schriftlich äußern.

Vielleicht gehen ja alle Beteiligten davon aus, dass es OK ist, dass Sie nichts mehr hören, weil Sie

a) wieder Vollzeit arbeiten und

b) gar keine Rente wollen?

Muss da wirklich noch etwas schriftlich festgestellt werden?

Vielleicht übersehe ich ein Problem, aber wenn jemand voll arbeitet und keine Rente will, sollte das doch genügen?

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