Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Die Bekanntgabe erfolgt mit Zugang, wobei ein Brief im Inland am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als zugegangen gilt. Um die Frist zu wahren, haben Sie die Möglichkeit den Widerspruch einzulegen und ggf. eine Begründung nachzureichen (z.B. wenn noch Unterlagen fehlen etc.).
Dies sollten Sie im Widerspruch angeben und dem auch zeitnah nachkommen.