Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Fristenwahrung

von Trixi202004.03.2021 | 14:44
89 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, lt. meinem Rentenbescheid habe ich eine Widerspruchsrist von 3 Monaten (lebe im EU-Ausland). Ich habe fristgerecht Widerspruch innerhalb der 3-Monatsfrist eingelegt. Bis wann kann ich meinen Antrag auf Altersrente zurücknehmen um einen neuen Antrag zu stellen? Hat der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo nochmals an Trixi2020,

die Antwort von Schade ist soweit korrekt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Schadeam 04.03.2021 | 14:49
Dann können Sie - da innerhalb der WS Frist - Ihren Antrag zurückziehen und den "neuen Antrag" gleichzeitig stellen. Da kommt Freude auf und das ganze Theater wegen 3 Euro nochwas......aber klar, ist Ihr gutes Recht.....
Trixi2020am 04.03.2021 | 14:57
Ja, die Freude hält sich sicherlich in Grenzen... Drei Euro und nochwas brutto mal 12 Monate mal wieviel zukünftige Rentenjahre? Dann spende ich das doch lieber...oder?
Valzuunam 04.03.2021 | 15:35
Der Widerspruch hat keine aufschiebe Wirkung. Das einzige was er aufschieben könnte wäre ja die Rentenzahlung, und die haben Sie trotz Widerspruch erhalten, stimmt's ? Und um der eventuellen nächsten Frage vorbeizukommen: Die Rentenantragsfrist wurde durch den Widerspruch gegen den Rentenbescheid weder gehemmt noch unterbrochen.
Valzuunam 04.03.2021 | 16:17
Das gilt sicher wenn Sie -rein vom Lebensalter oder den Wartezeitmonaten- her nicht vor dem 01.01.2021 in diese Rente gehen konnten. Hätten Sie dem Grunde nach auch schon früher gehen können kommt es (auch) auf den Hinzuverdienst an. Ggf. kann die Rente dann erst mit dem Antragsmonat beginnen.
Trixi2020am 04.03.2021 | 15:46
Also: Wenn ich heute einen neuen Rentenantrag stelle, Rentenbeginn sollte der 01.01.21 sein, dann bin ich doch (bis Ende März) noch in der Fristvorgabe, um die (neu beantragte) Rente auch ab 01.01.21 zu erhalten? Oder?
Schadeam 04.03.2021 | 17:35
Dann sind Sie auf der sicheren Seite.....und alle sind glücklich und zufrieden, lediglich "Ihr Sachbearbeiter" fluchst still vor sich hin und denkt sie, die hätte sich das auch rechtzeitig überlegen können. Aber das wird Ihnen egal sein und er/sie wird ja für seine gefühlte Mehrarbeit bezahlt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026