Guten Morgen,
aufgrund der gesetzlichen Änderung zum 1.7.2014 (Inkrafttreten des Rentenpaketes und der sog. Mütterrente) werden Ihrer Frau für die Erziehung eines Kindes, das vor 1992 geboren ist, 24 Monate -statt bisher 12 Monate- an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Einen Anspruch auf Rente hat Ihre Frau jedoch nur, wenn Sie insgesamt 5 Jahre an Beitrags- und Ersatzzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt hat. Ist diese sogenannte allgemeine Wartezeit bei Ihrer Frau bislang nicht erfüllt, kann Sie die noch fehlenden Monate freiwillig nachzahlen. Ein freiwilliger Mindestbeitrag kostet 85,05 Euro (Monat).
Die unterschiedlichen Aussagen zur Höhe der Nachzahlung sind vermutlich durch die Rechtsänderung und der damit verbundenen Besserbewertung der Kindererziehungszeiten zum 01.07.2014 bedingt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort. Für den Rentenbeginn ist das Datum der Rentenantragstellung von Bedeutung. Insofern sollten Sie sich möglichst umgehend dorthin wenden.