Ich habe eine Verständnisfrage.
Wenn man einige Jahre früher aufhört zu arbeiten, beispielsweise sich ausserhalb der EU aufhält.
Seine Rente erst zum Zeitpunkt der Altersrente in Anspruch nimmt, dürfte es doch keine Abschläge geben ?
Wäre das nicht eine Alternative ?
Solange Sie diese Zeit finanziell überbrücken können und Ihnen die dann, auch wenn Abschlagsfrei,doch erheblich niedrigere Rente mangels Beiträgen in den letzten Jahren ausreicht,warum nicht?
Ob abschlagsfrei oder nicht abschlagsfrei, meist wird es ein Schlag ins Gesicht.
Denn irgendwie und aus welchen Gründen auch immer, ist dann doch die Rente weit niedriger als erwartet.
Egal also ob abschlagsfrei oder nicht abschlagsfrei, den Schlag in die Fresse kriegen sie immer.
Hallo Phantomas,
natürlich haben Sie die Möglichkeit, die Altersrente erst mit dem abschlagfreien Rentenbeginn in Anspruch zu nehmen (sofern die Wartezeit erfüllt ist), auch wenn Sie schon deutlich früher aufgehört haben zu arbeiten.
Sie sollten sich jedoch auch die Rentenhöhe des frühestmöglichen Rentenbeginns mit Abschlägen in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen und danach abwägen, ob dieser Rentenbezug nicht doch vorteilhafter ist.