Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Früher aufhören zu arbeiten

von Bernd Käser22.12.2016 | 09:48
2560 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ich habe mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses für 2018 ausgehandelt und unterschrieben. Dann bin ich 55 Jahre alt und beabsichtige nicht mehr zu arbeiten. Auf dieses Ziel hin haben ich und meine Frau 30 Jahre gespart und die Kinder stehen inzwischen vollständig auf eigenen Beinen und leben nicht mehr Zuhause. Wir werden uns Dinge erfüllen, die wir aus beruflichen, zeitlichen Gründen nie machen konnten. Das wollen wir noch erleben, so lange wir noch gesundheitlich fitt sind. Dazu gehört es auch, mehrere Jahre in Asien zu leben, wo es immer warm ist, also auszuwandern. Meine Frage an die DRV diesbezüglich, was muß ich, wir bedenken, beachten, muß ich die Ämter darüber informieren ? Danke für Auskunft B. Käser

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd Käser,

wenn Sie als Rentenbezieher Ihren gewöhnlichen Aufenhalt ins Ausland verlegen, müssen sie dies der DRV mitteilen. Die Zahlung wird als Auslandszahlung umgestellt. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass von Ihnen jährlich eine Lebensbescheinigung angefordert wird. Soweit kein maschineller Sterbedatenabgleich mit dem ausländischen Staat vereinbart wurde, ist dies die Möglichkeit, zu überprüfen, ob die Rentenzahlung zu Recht erfolgt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd Käser,

den Auslandsaufenthalt vor Rentenbezug brauchen Sie der DRV nicht zu melden. Für den Erwerbsminderungsschutz müssen Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben. Diesen Schutz verlieren Sie, wenn Sie länger als 2 Jahre keine Pflichtbeiträge entrichten bzw. keine Dehnungstatbestände zurücklegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Bernd Käseram 22.12.2016 | 10:07
Ich muß etwas korrigieren, leider geht das hier nicht ? Das Arbeitsverhältnis endet laut Vertrag am 31.12.2017. Also 2018 werden wir dann schon nicht mehr in Deutschland leben, das gebinne ich alles ab jetzt vorzubereiten. B. Käser
Perspektiveam 22.12.2016 | 10:17
Hallo, Ihre detaillierte Frage bezüglich Rente kann ich nicht klar erkennen. Ich freue mich für Sie, daß Sie finanziell abgesichert sind und bis zur Regelaltersrente (66+x Jahre) nur von Ihrem Privatvermögen leben können. Mfg
SuchenUndFragenam 22.12.2016 | 10:58
Ich vermute, die DRV interessiert sich herzlich wenig dafür, wovon Sie in den nächsten Jahren leben. Wenn Sie keine Rentenbeiträge mehr zahlen, bekommen Sie halt auch keine Entgeltpunkte mehr. Das ist aus Sicht der DRV vermutlich alles. Ihre Entgeltpunkte verfallen auch nicht. Ihr Anspruch auf eine Altersrente bleibt erhalten. Ich würde der DRV noch eine Adresse mitteilen, an die die jährlichen Informationen geschickt werden sollen.
Bernd Käseram 22.12.2016 | 11:08
Bezüglich Renteninformaation. Der Betrag der bisher erreichten Rentenanwartschaft der dort steht, bleibt der dann für immer gleich ? Also wenn jetzt da steht, sie haben bisher einen Rentenanspruch auf 1300 €. Das steht dann auch noch dort, wenn ich mit 67 Jahren die Rente beantrage ?
Bernd Käseram 22.12.2016 | 11:02
Hallo Perspektive, mir geht es darum zu erfahren, ob ich die DRV informieren muß. Was die Auswanderung für Konsequenzen hat. Was muß ich machen wenn wir später zurückkommen. Was ist, wenn meine Frau, die jünger ist als ich, später wieder arbeiten will ? Wie sieht es da mit dem Versicherungsschutz bezügleich der Erwerbsgemindertenrente aus. Müssen wir uns beim Arbeitsamt melden ? Fragen über Fragen die sich da ergeben. B. Käser
Schadeam 22.12.2016 | 11:14
Diese "Fragen über Fragen" sollten doch besser in einem Beratungsgespräch gestellt und geklärt werden. Ohne Detailkenntnis online das alles abzuhandeln sprengt den Rahmen eines solchen Forums. Da könnte man Romane schreiben. Ob Sie sich beim Arbeitsamt melden müssen, fragen Sie dort und nicht bei der DRV. Aber ich vermute dass das Arbeitsamt keine Kunden betreuen will, die in Asien leben und sich dort zur Ruhe gesetzt haben......Menschen also die gar keine Arbeit mehr in D suchen....
Bernd Käseram 22.12.2016 | 14:30
Hallo Herr Experte, ich bin kein Rentenbezieher. Haben Sie meine Fragen oben gelesen ? Danke ! B. Käser
santanderam 22.12.2016 | 14:30
@Experte Haben sie die Frage überhaupt gelesen ?
Vor der Renteam 22.12.2016 | 17:58
Hallo Herr Käser, ich würde einen Beratungstermin vereinbaren. In den 30 min kann man vieles ansprechen; evtl. ist ja auch eine Anwartschaft geplant oder möglich. Ich weiss nicht, was da möglich ist und ob es in ihre Planung passt. Wenn sie das alles vorher tel. ansprechen, kann der Zeitrahmen für die Beratung bestimmt werden. Der Berater weiss dann schon, dass es um Auswanderung geht und das wird sehr hilfreich sein. Was mich persönlich interessiert: Wie sichern sie sich denn medizinisch ab? Wenn sie alles privat bezahlen, können die Rücklagen schneller schrumpfen als gedacht.
Thomasam 24.07.2018 | 13:43
Guten Tag. Das Thema was hier ist gefällt mir sehr. Nun mal angenommen man kann von seinem ersparten leben wieviel müsste ich dann jedes Jahr in die Rentenkasse einbezahlen um wenn es nötig wäre evtl. durch Krankheit eine erwerbsminderungs Rente zu bekommen oder so das ich meine 45 Jahre später voll hätte und ich mit 63 Jahren in Rente gehen könnte .Ich würde mich über eine Antwort hier freuen. Gruß Thomas
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026