Hallo Bernd Käser,
wenn Sie als Rentenbezieher Ihren gewöhnlichen Aufenhalt ins Ausland verlegen, müssen sie dies der DRV mitteilen. Die Zahlung wird als Auslandszahlung umgestellt. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass von Ihnen jährlich eine Lebensbescheinigung angefordert wird. Soweit kein maschineller Sterbedatenabgleich mit dem ausländischen Staat vereinbart wurde, ist dies die Möglichkeit, zu überprüfen, ob die Rentenzahlung zu Recht erfolgt.