Früher in Rente

von
garten1

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wenn man mit 53 aufhört zu arbeiten, kann man dann die bislang erworbene Rentenanwartschaft mit 35 Versicherungsjahren mit 63 Jahren als Rente beantragen und ohne weitere Abschläge bekommen?

Vielen Dank für eine Information.

von
verdorrtes Gras

wenn man vor 20 Jahren 53 Jahre alt geworden ist, dann konnte man mit 63 in Rente ohne Abschläge gehen. Wenn man heute erst 53 ist kann man mit 63 nur mit 10,8 Prozent Abschlag in Rente gehen. Die 35 Jahre kann man bis zum 63. stehen lassen.

von
Happy

Hallo Garten,

"§ 236 SGB VI
Altersrente für langjährig Versicherte

(1) Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie

1.
das 65. Lebensjahr vollendet und

2.
die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich.

wenn Sie 1955 geboren sind, haben Sie ab dem 63. Lj. ziemlich genau 9,9 % Abschlag!

MfG
Happy

von
garten1

Vielen Dank für die Auskunft,
ich bin 1960 geboren, da habe ich wahrscheinlich noch etwas mehr Abschlag! Ca. 10,8% richtig?

Experten-Antwort

Beginnend mit dem Geburtsjahr 1949 verschiebt sich der Zeitpunkt, von dem an eine Altersrente für langjährig Versicherte abschlagsfrei in Anspruch genommen werden kann pro Jahrgang in 1-Monatsschritten (bis Jahrgang 1958) bzw. in 2- Monatsschritten (bis Jahrgang 1964) über das 65. Lebensjahr hinaus. Die Rente kann aber weiterhin ab 63 vorzeitig in Anspruch genommen werden, wobei jeder Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme zu einem Abschlag von 0,3 Prozent, maximal 14,4 Prozent führt.
Bei Jahrgang 1960 kann die Altersrente für langjährig Versicherte erst mit 66 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Anspruch genommen werden, so dass sich hier ein - dauerhafter - Abschlag von 12% bei einem Rentenbeginn mit 63 ergibt.

von
Rosanna

Weshalb dann Ihre Frage, "wenn man mit 53 (!) aufhört zu arbeiten", wenn Sie erst Jahrgang 1960 und noch keine 53 sind?

Etwas verwirrend, muß ich sagen.....

von
Hippo

Auch wir haben Sie vermißt, Opa! Was gab es heute gutes zum Mittagessen?

von
OPA

Wie jeden Mittwoch - Gemüseeintopf mit Einlage. Wie immer in meiner Stammkneipe!
Was gab es bei Ihnen?

von
Otto

Meine Frau ist Jahrgang 1949,darf also mit 60 mit 18% Abschlag in Rente gehen.Darf während des Übergangs der Arbeitsvertrag bestehen bleiben.Wieviel Zuverdienst ist dann erlaubt(Netto o.Brutto).

von
Ella

Mein Vater ist Jahrgang 1948,arbeitet seit 1969.Könnte er nächstes Jahr(61)in Rente gehen,und hätte er dann einen Abschlag von 14,4%? Dürfte er ab diesem Zeitpunkt an im Ausland leben,und dort die Rente bekommen?

von
Happy

Hallo Otto,

1. Bitte stellen Sie Ihre Frage in einem neuen "Kästchen"!!!

2. Was meinen Sie denn mit "während des Übergangs"???

MfG
Happy

von
Happy

Hallo Ella,

1. bitte eine neue Frage auch in einem neuen "Kästchen" erföffnen!

2. liegt bei ihm eine schwerbehinderung von mind. 50 % vor? macht er Altersteilzeit?

MfG
Happy

von
Ella

Liebe(r) Happy,bei meinem Vater ist alles regulär.Er will einfach Schluss machen.Könnte er das eigentlich im nächsten Jahr tun?

von
Happy

Hallo Ella,
nee, kann ihr Vater leider nicht. Er muss wohl bis zum 63. Lj. warten! Die Altersrente für langj. Versicherte kann er ab 63 erhalten (mit Abschlag 7,2 %) wenn er versicherte 35 Jahre hat. Vorher geht's nur über die ATZ oder Arbeitslosigkeit oder wegen Schwerbehinderung. das liegt ja nicht vor.

Und ins Ausland gibt's die rente auch relativ problemlos. Hinsichtlich der Krankenversicherung bitte mit der Krankenkasse kontakten.

MfG
Happy

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