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Früher in Rente

von Ive04.06.2010 | 09:09
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8 Antworten

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Hallo, Ich 59, weiblich, nicht Behindert, Beruffstätig, habe 420 Monate Wartezeit erfüllt. Frage:Besteht das möglichkeit, mit 60 Rentenantrag zu stellen, und mit welchen Abzügen muss ich Rechnen. Im Voraus vielen Dank

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn eine Schwerbehinderung vorliegt (Grad der Behinderung 50% oder höher -eine Gleichstellung zählt hier nicht-) ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hinsichtlich der zu erwartenden Abschläge günstigste Möglichkeit.

Versicherte, die vor dem 01.01.1952 geboren sind, haben grds. Anspruch auf Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschläge; für sie ist die vorzeitige Inanspruchnahme nach Vollendung des 60. Lebensjahres mit einem Abschlag von 10,8% (da die Altersrente dann für 36 Monate vorzeitig in Anspruch genommen würde) möglich.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bitte um Entschuldigung: aufgrund Ihrer Angabe, dass Sie 59 Jahre alt sind, bin ich daher davon ausgegangen, dass Sie Jahrgang 1950 bzw. 1951 sein müssen.

Wenn Sie jedoch erst 58 Jahre alt sind und nach dem 31.12.1951 geboren sind, ist die Rechtslage etwas anders.

Aber auch hier gilt, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung 50%, also mit Schwerbehindertenausweis) die Altersrente ist, die Sie am ehesten in Anspruch nehmen können.

Für ab 1952 Geborene entscheiden jedoch bestimmte Zusatzvoraussetzungen (sog. "Vertrauensschutzregelungen") über den frühestmöglichen Altersrentenbeginn und über die Höhe der Abschläge.

Diese Zusatzvoraussetzungen lauten, dass Ihre Schwerbehinderung am 01.01.2007 vorlag (also die Schwerbehinderung bis zum 31.12.2006 eingetreten sein muss) und(!) Sie zusätzlich vorm dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben mussten oder sie Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben müssen.

Da mir dies nicht bekannt ist, gehe ich davon aus, dass die Zusatzvoraussetzungen bei Ihnen nicht erfüllt sind, sodass Sie dann am 01.03.2012 (also mit 60 Jahren + 1 Monat) frühestmöglich mit einem Rentenabschlag in Rente gehen könnten. Dementsprechend könnten Sie ohne Abschlag frühestmöglich ohne Abschläge mit 63 Jahren + 1 Monat erstmalig die Altersrente wählen. Da die Differenz wie bei meiner ersten Mail 36 Monate beträgt, bedeutet dies auch hier bei einem von Ihnen gewünschten frühestmöglichen Rentenbeginn mit Abschlägen (01.03.2012) 10,8% Abschlag.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Vielen Dank für den Beitrag! Es steckt tatsächlich der Wurm drin.

Die bereits erwähnten Vertrauensschutzregelungen bei der hier in Frage kommenden Altersrente für langjährige Versicherte bleiben die gleichen.

Davon weiterhin ausgehend, dass diese nicht erfüllt sind, ergibt sich bei einem Geburtsmonat Januar 1952 ein frühestmöglicher Altersrentenbeginn mit Abschlägen in Höhe von 9,0% am 01.02.2015 (63. Lebensjahr).

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Ist nicht schlimm. Da das Rentenrecht ziemlich viele (Sonder-)Regelungen enthält ist es halt nur manchmal etwas schwierig, genaue Aussagen ohne detailliertere Kenntnisse zu machen :-).

4 Antworten

Iveam 04.06.2010 | 12:40
Hallo, bin ein wenig durcheinander Ende Januar 1952 gebohren. Sory
Batrixam 04.06.2010 | 11:53
Für Frauen bis einschließlich 31.12.1951 geboren kann die Altersrente für Frauen greifen. Voraussetzungen: - Wartezeit von 15 Jahren - nach dem 40. Lebensjahr mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge Rentenbeginn möglich ab dem 60. Lebensjahr mit einem Abschlag von 18%
Helgaam 04.06.2010 | 13:42
Hallo, irgendwie ist hier der Wurm drin! @Ive sagt doch ganz klar das sie n i c h t behindert ist. Helga
Iveam 04.06.2010 | 14:17
Bitte allen um Entschuldigung für nicht beabsichtigte aber inkorrekte Alters angabe. Herzliche Dank für Ihre Beiträge Anungslosse Ive
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