Bitte um Entschuldigung: aufgrund Ihrer Angabe, dass Sie 59 Jahre alt sind, bin ich daher davon ausgegangen, dass Sie Jahrgang 1950 bzw. 1951 sein müssen.
Wenn Sie jedoch erst 58 Jahre alt sind und nach dem 31.12.1951 geboren sind, ist die Rechtslage etwas anders.
Aber auch hier gilt, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung 50%, also mit Schwerbehindertenausweis) die Altersrente ist, die Sie am ehesten in Anspruch nehmen können.
Für ab 1952 Geborene entscheiden jedoch bestimmte Zusatzvoraussetzungen (sog. "Vertrauensschutzregelungen") über den frühestmöglichen Altersrentenbeginn und über die Höhe der Abschläge.
Diese Zusatzvoraussetzungen lauten, dass Ihre Schwerbehinderung am 01.01.2007 vorlag (also die Schwerbehinderung bis zum 31.12.2006 eingetreten sein muss) und(!) Sie zusätzlich vorm dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben mussten oder sie Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben müssen.
Da mir dies nicht bekannt ist, gehe ich davon aus, dass die Zusatzvoraussetzungen bei Ihnen nicht erfüllt sind, sodass Sie dann am 01.03.2012 (also mit 60 Jahren + 1 Monat) frühestmöglich mit einem Rentenabschlag in Rente gehen könnten. Dementsprechend könnten Sie ohne Abschlag frühestmöglich ohne Abschläge mit 63 Jahren + 1 Monat erstmalig die Altersrente wählen. Da die Differenz wie bei meiner ersten Mail 36 Monate beträgt, bedeutet dies auch hier bei einem von Ihnen gewünschten frühestmöglichen Rentenbeginn mit Abschlägen (01.03.2012) 10,8% Abschlag.