Mein reguläres Renteneintrittsdatum ist laut Rentenauskunft der 1.8.2024, mit 64 Jahren und 4 Monaten und ohne Abschlag, da ich bereits mit 59 Jahren, 45 Beitragsjahre habe. Wenn ich nun z.B. 10 Monate früher in Rente gehen möchte, also mit 63 Jahren und 6 Monaten, werden mir dann für diese 10 Monate insgesamt 3% von der Rente abgezogen (0,3% pro Monat), ausgehend von meinem regulären Renteneinitritsalter (64 Jahre und 4 Monate)?
Wie lautet denn Ihr Geburtsdatum (Monat/Jahr)? Was meinen Sie mit regulärem Renteneintrittsdatum? Die Regelaltersrente oder eine vorzeitige Altersrente?
In der Rentenauskunft steht doch eigentlich alles drin: Rente ohne oder mit Abschlag, ggfls. wieviel. Unter "Rentenbeginnrechner" auf der webside der DRV können Sie sich das auch anzeigen lassen.
Aufgrund Ihrer Angaben unterstelle ich, dass Sie im Jahr 1960 geboren sind. Der reguläre Rentenbeginn wäre dann 66 Jahre und 4 Monate (Regelaltersrente). Ein vorzeitiger abschlagsfreier Rentenbeginn wäre nach 45 Pflichtbeitragsjahren dann mit 64 Jahren und 4 Monaten möglich. Gehen Sie dann vorher in Rente – auch wenn die 45 Jahre erreicht sind- orientiert sich der Abschlag an der Regelaltersrente. Wenn Sie also mit 63 Jahren und 6 Monaten gehen würden, hätten Sie einen Abschlag von 11,4 % hinzunehmen.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 17.08.2015, 14:49 Uhr]
Danke! Das ist das, was ich wissen wollte.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 236 b SGB VI kann aber nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, auch nicht mit Abschlag!
Das wäre dann die AR für langjährig Versicherte.