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Experten-Antwort

Früher in Rente mit Abschlag - ab wann wird gezählt?

von Joachim K.17.08.2015 | 13:26
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5 Antworten

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Mein reguläres Renteneintrittsdatum ist laut Rentenauskunft der 1.8.2024, mit 64 Jahren und 4 Monaten und ohne Abschlag, da ich bereits mit 59 Jahren, 45 Beitragsjahre habe. Wenn ich nun z.B. 10 Monate früher in Rente gehen möchte, also mit 63 Jahren und 6 Monaten, werden mir dann für diese 10 Monate insgesamt 3% von der Rente abgezogen (0,3% pro Monat), ausgehend von meinem regulären Renteneinitritsalter (64 Jahre und 4 Monate)?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund Ihrer Angaben unterstelle ich, dass Sie im Jahr 1960 geboren sind. Der reguläre Rentenbeginn wäre dann 66 Jahre und 4 Monate (Regelaltersrente). Ein vorzeitiger abschlagsfreier Rentenbeginn wäre nach 45 Pflichtbeitragsjahren dann mit 64 Jahren und 4 Monaten möglich. Gehen Sie dann vorher in Rente – auch wenn die 45 Jahre erreicht sind- orientiert sich der Abschlag an der Regelaltersrente. Wenn Sie also mit 63 Jahren und 6 Monaten gehen würden, hätten Sie einen Abschlag von 11,4 % hinzunehmen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Dank an =//= für die korrekte Differenzierung.

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3 Antworten

=//=am 17.08.2015 | 13:43
Wie lautet denn Ihr Geburtsdatum (Monat/Jahr)? Was meinen Sie mit regulärem Renteneintrittsdatum? Die Regelaltersrente oder eine vorzeitige Altersrente? In der Rentenauskunft steht doch eigentlich alles drin: Rente ohne oder mit Abschlag, ggfls. wieviel. Unter "Rentenbeginnrechner" auf der webside der DRV können Sie sich das auch anzeigen lassen.
Joachim K.am 17.08.2015 | 14:53
Danke! Das ist das, was ich wissen wollte.
=//=am 17.08.2015 | 16:22
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 236 b SGB VI kann aber nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, auch nicht mit Abschlag! Das wäre dann die AR für langjährig Versicherte.
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