Hallo Albert Meister,
Sie erfüllen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren. Sofern bei dem von Ihnen gewünschten Rentenbeginn 05/2015 weiterhin ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem Abschlag von 5,7 % in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei wäre der Rentenbezug ab 12/2016 möglich.