Früher in Rente: Rentenabschläge ausgleichen

von
Redaktion

Liebes Forum,

öfters wird nach Möglichkeiten gefragt, wie man früher in Rente gehen kann - ohne Abschläge. Eine Möglichkeit sind freiwillige Beiträge. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben wir einen Artikel dazu geschrieben und eine Tabelle angehängt. So können Sie besser abschätzen was ein Vorabausgleich der Abschläge durch freiwillige Beitragszahlungen in diesem Jahr kostet.

https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/ausgleich-von-rentenabschlaegen-die-preisfrage.html

Viele Grüße
Ihre Redaktion

von
T-Bone

Kann man die Ausgleichszahlungen von der Steuer absetzen?

von
Vorsicht

Zitiert von: T-Bone
Kann man die Ausgleichszahlungen von der Steuer absetzen?

Ja! In diesem Jahr 88%. Für Singles gilt in diesem Jahr die Grenze von max. 24305€ absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen. Zu diesen gehören auch Beiträge zu einer priv. Rürup-Rente und bei Arbeitnehmern wird der Topf bereits durch die laufend im Jahr mit den Arbeitgebern gezahlten Pflichtbeiträgen vom Gehalt gefüllt. Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient im Jahr 2019 40.000 € brutto. Er und sein AG zahlen demnach bereits 7440€ (18,6%) zusammen an die gesetzl. RV. Wenn der AN keine Rürup-Rente bespart, sollte er in diesem nach Auskunftseinholung mittels Formular V0210 max. noch 16865€ als Einmalzahlung an seinen RV-träger überweisen. Darüber erhält er dann eine Bescheinigung, welche er zusammen mit seiner Steuererklärung für 2019 beim Finanzamt einreicht. Dieses wird dann 88% von 16865€, also 14841€ steuerfrei absetzen. Dies könnte ggf. zu einer zusätzlichen Steuererstattung von ca. 30% Steuern und Soli, also ca.4400€ führen. Man hat also tatsächlich dann nur ca.12465€ an finanziellem Aufwand gehabt. Konkret sollte man dies vom Steuerberater oder Lohnsteuerverein berechnen lassen. Die Steuerfreiheit der Beiträge zur GRV und Rürup steigt jährlich um 2 Prozentpunkte. Ab 2025 sind es dann 100% bzw. voll steuerfreie Beiträge.

von
W°lfgang

Zitiert von: T-Bone
Kann man die Ausgleichszahlungen von der Steuer absetzen?

...haben Sie den verlinkten Artikel _wirklich_ komplett gelesen? Warum macht sich die Red. nur die Mühe, das im Detail darzustellen, wenn 'Fritzeflink' nicht in der Lage ist, das Wort für Wort nachzulesen + den einfachen Text zu verstehen?!!! ... aber dann nochmal *blöd nachzufragen – was ist mit Steuern, wo das mit Steuern explizit erwähnt worden ist! ;-)

Zitat:"Die Ausgleichszahlungen können über mehrere Jahre verteilt und als Aufwendungen für Altersvorsorge beim Finanzamt geltend gemacht werden."

KÖNNEN ...

Was das individuell für Ihre Steuersituation bedeuten könnte, hat Ihnen @Vorsicht bereits dargestellt - was tatsächlich an 'Steuervergünstigen' auf Sie zukommen kann, hinterfragen Sie sicher nicht in einen Rentenforum - sondern wo? ...genau! - beim Fleischer Ihres Vertrauens - der mit den dicken Steaks/der weiß mit Steuern Bescheid ;)

Gruß
w.
PS: Sorry @T-Bone, wenn ich etwa 'ungemütlich' im Ton bin – frag mich dann allerdings: 'LESEN Sie/die Interessenten/Fragesteller' eigentlich bis zum Ende den _ganzen_Inhalt, brauchen Sie gar Vorlesehilfe ??? ;-)

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