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Experten-Antwort

Früher in rente

von Inge 25.04.2017 | 11:06
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4 Antworten

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Hallo. Ich bin am 25.01.1954 geboren und somit 63 Jahre alt. Ich habe 14 Jahre gearbeitet und dann noch 1 jahr gestempelt. Seit dem bin ich hausfrau und Mutter von 3 Kindern. (1982, 1985, 1992) kann ich jetzt schon in Rente gehen? Auch mit Abzüge? Seit mein Mann Rentner ist kommen wir gar nicht mehr hin mit dem Geld und wären über jeden Cent dankbar. Oder geht das erst später? Vielen dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Inge,

es ist - wie "Mitleser" sagt - schwierig. Es gibt eine Rente ab 63, für die müssen 35 Versicherungsjahre vorliegen. Sofern sie mit 16 im Berufsleben eingestiegen sind (1970) und das jüngste Kind wird im Jahr 2002 10 Jahre alt, so kommen bei lückenlosen rentenrechtlichen Zeiten noch keine 35 Versicherungsjahre zusammen.

Eine Rentenauskunft sollten Sie schon erhalten haben. Wenn nicht, können Sie diese aktuell anfordern.

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3 Antworten

mitleseram 25.04.2017 | 11:38
Sie bräuchten 35 Jahre Versicherungszeit, für die Rente für lanjährig Versicherte, das erreichen Sie auch nicht mit den Kindern. Geburtsjahr 1954 bedeutet 65 Jahre und 4 Monate. Hier können Sie alles nochmal nachlesen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…
1954am 25.04.2017 | 11:53
Jahrgang 1954: 65 + 8 Monate Ich gehör auch dazu. Sollten Sie eine Schwerbehinderung (min. GdB 50) haben, dann ginge es sofort.
W*lfgangam 25.04.2017 | 20:19
Hallo Inge, wenn ich grob rechne: 14 Jahre Arbeit 1 Jahr ALG 20 Jahre 'KEZ+Berücksichtigungszeiten' komme ich auf die erforderlichen 35 Jahre für die Rente ab 63. Wenden Sie sich umgehend an die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt und machen Sie einen Termin für den Rentenantrag aus. Ob es passt, was ggf. noch an Monaten fehlt/eingezahlt werden kann, wird sich dann zeigen. Lassen das nicht schlurfen, denn noch sind Sie im möglichen Rentenbeginnfenster ab 63/ 01.02.2017! Die bloße Terminabsprache in diesem Monat reicht, auch wenn der schriftliche Antragstermin erst im Juni/Juli/August... möglich sein sollte. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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