Hallo Bella Block,
alleine aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung können Sie nicht früher eine Rente in Anspruch nehmen.
Bezüglich der verschiedenen Rentenansprüche sollten Sie in Ihre letzte Rentenauskunft schauen. Dort ist aufgeführt, wann Sie welche Rente in Anspruch nehmen können. Sollte Ihnen keine Rentenauskunft vorliegen, so können Sie diese bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.
Zusätzlich können Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder einem Versicherungsamt individuell beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen