Hallo Herr Jahn,
Wenn sie jetzt 61 Jahre alt sind, sind Sie also 1952 oder 1953 geboren. Damit kommt als Altersrente nur die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in betracht. Für diese Rente müssen Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Auf die Wartezeit sind alle rentenrechtlichen Zeiten anrechenbar. Den erforderlichen GdB von 50 haben Sie nach Ihren Angaben erfüllt.
Ob ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung besteht, kann hier nicht beurteilt werden. Ob ein entsprechender Antrag Sinn macht, hängt von den Umständen des Einzelfalls zusammen (Sind die Voraussetzungen erfüllt? Sind private Versicherungsverträge betroffen? usw.)
Ob Sie lieber Arbeitslosengeld II oder eine Rente beantragen, bleibt Ihnen überlassen.
Ich empfehle Ihnen eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen, um sich vor Ort direkt beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen