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Experten-Antwort

Früherer Renteneintritt nach langjähriger Dauernachtschicht ?

von Heiko15.09.2014 | 20:24
7015 Ansichten
5 Antworten

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Hallo! Hier meine Frage: Kann ich aufgrund 8jähriger Dauernachtschicht ohne Kürzung meine Bezüge früher in Rente gehen. Ober was für Kürzungen würden mit entstehen?? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heiko,

Schichtdienste oder andere belastende Tätigkeiten (z. B. Krankenschwestern, Stahlkocher o. ä.) führen in der ges. RV nicht zu einem früheren Rentenbeginn oder zu verminderten Abschlägen.

Zu Ihrem pers. Renteneintritt kann hier keine Stellung genommen werden. Wenden Sie sich bitte dafür an eine Beratungsstelle.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 15.09.2014 | 20:42
Hallo Heiko, machen Sie erst mal ein paar Jahre Dauerfrühschicht, nur so können Sie Ihren Rentenbeginn _früh_ genug und ungekürzt wählen. Spätschicht ist erst ganz spät dran ...eben mit der späteren Regelaltersrente ;-) Ohne nähere Angaben (Jahrgang, Summe der bisherigen Zeiten) werden Sie hier nur 'Spaßantworten' ernten, auch Ihre letzte Rentenauskunft gibt Aufschluss über alle Altersrentenarten, wann diese ohne Abschlag möglich sind. Machen Sie sich auf in die nächste Beratungsstelle, Morgens wäre ideal, ausgeschlafen und aufnahmefähig. Gruß w.
Christina Nowakam 15.09.2014 | 20:43
Hallo Heiko, egal in welchem Schichtsystem Sie arbeiten, ob in Wechselschicht oder nur in Nachtschicht, können Sie nur allein wegen dieser Tatsache nicht früher in Rente gehen.
Volker Schlimmam 15.09.2014 | 22:59
Für Nachtschicht gibts Nachtzuschläge und die kann ein Arbeitgeber zahlen, er muß diese aber nicht zahlen. Das ist Vereinbarungssache. Bei der Rente können sie aufgrund von langjähriger Dauernachtschicht keine Vorzugsbehandlung erwarten. Es sei denn, sie werden dadurch Erwerbsunfähig bzw. erfüllen die Voraussetzungen für eine EM-Rente. Entsprechendes gilt auch bei Berufen wie Maurer oder Container bzw. LKW-Belader oder Entlader.
W*lfgangam 16.09.2014 | 00:24
Hallo Volker Schlimm, Sie vergaßen in Ihrer Berufsaufzählung die Beamten, die von 8 - 16 h Dauernachtschicht schieben und halbwegs ausgeschlafen den Sonnenuntergang erblicken *hachjahhh, gähn ;-) Was soll Heiko aus Ihrer Antwort als weiteren Nutzinhalt zu bisherigen Antworten für seine Rente ziehen? ...richtig, die Schlinge vielleicht enger machen/oder lockern - ohne seine konkrete Situation zur Rente/Versicherungszeiten (was haben Nachtschichtzulagen damit zu tun/mit einem vorzeitigem ungekürztem (gar EM-) Rentenbeginn?) ist alles Weitere zu seiner Altersrente (geht hier nicht um EM-Rente) nur Gestochere im Nebel. ...vielleicht äußert er sich dazu noch differenziert, morgen ist ja auch noch ein Tag - nach der Nachtschicht, sofern er weiter Interesse am Thema/der Frage hat, ich fürchte nur ... ;-) Gruß w.
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