Hallo Heiko,
Schichtdienste oder andere belastende Tätigkeiten (z. B. Krankenschwestern, Stahlkocher o. ä.) führen in der ges. RV nicht zu einem früheren Rentenbeginn oder zu verminderten Abschlägen.
Zu Ihrem pers. Renteneintritt kann hier keine Stellung genommen werden. Wenden Sie sich bitte dafür an eine Beratungsstelle.