Im 03/1946 Geb. können mit 63 und 7,2% in Rente gehen, wenn sie mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten haben. Eine andere Altersrente käme in Betracht wenn Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung oder Alo vorläge. Sie sollten eine AuB-Stelle der DRV aufsuchen.