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Frühester Rentenbeginn

von Moni11.06.2007 | 14:33
2108 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann ist Jahrgang 11/1952 und möchte ab Dez. 2009 3 Jahre Altersteilzeit machen um dann mit 63 Jahren (nach 3 Jahren Ruhephase) in vorzeitiger Rente zu gehen. Ist das Möglich? (Zur Info: Arbeitsbeginn mit dem 15 Lebensjahr und ohne Unterbrechung) Danke für die Mühe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Beantwortung der Frage ist von Belang, ob die Altersteilzeitarbeit vor dem 01.01.2007 vereinbart wurde. Sollte das nicht der Fall sein, kann ihr Mann die Altersrente für langjährig Versicherte mit Vollendung des 63. Lebensjahres mit einem Abschlag in Höhe von 9 % in Anspruch nehmen. Bei Vereinbarung vor dem 01.01.2007 wäre sogar ein Rentenbeginn nach vollendetem 62. Lebensjahr und einem Abschlag in Höhe von 10,8 % möglich.

3 Antworten

Schadeam 11.06.2007 | 15:21
ja, wer 35 Versicherungsjahre aufweist kann mit 63 (1.12.2015) mit 9% Abschlag in Altersrente gehen.
lotscheram 11.06.2007 | 16:35
Sollte Ihr Gatte die Altersteilzeitregelung noch im Jahr 2006 bis Dez. abgeschlossen haben, würden Schutzbestimmungen greifen, würde der Minderungszeitraum nur bis zum 65. Lbj. gehen, im konkreten Fall nur 7,2% Minderungen für 24 Monate früheren Beginn anfallen
kritikasteram 13.06.2007 | 18:32
Anfrage: Welche Aussage gilt denn nun im Hinblick auf die Ausgangsfrage von Moni, Rentenbeginn soll ab 63. Lebenjahr sein?
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