Ich bin 10/1955 geboren, weiblich, habe mehr als 35 Versicherungsjahre und bin nichtbehindert. Wann kann ich frühestens mit Abschlag (wieviel Prozent) oder ohne Abschlag in Rente gehen?
15.08.2007, 13:23
von
Für Gabi
15.08.2007, 13:32
von
Schade
mit 63 bei 9,9% Abschlag früheste Möglichkeit.
Mit 65+9 Monaten wäre die Rente abschlagsfrei.
(sofern 45 Arbeitsjahre vorliegen bereits mit 65 abschlagsfrei)
21.08.2007, 09:44
Experten-Antwort
Dem ist nichts hinzuzufügen.
PS: Für jeden Monat der frewillig verspäteten Inanspruchnahme der Rente reduziert sich der Abschlag um 0,3 %. Im Falle der Zahlung einer Abfindnung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wird auf die Möglichkeit der Ausgleichszahlung für die Abschläge (§ 187 a Sozialgesetzbuch VI) hingewiesen.
MfG