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Experten-Antwort

Frühester Rentenbeginn bei Schwerbehinderung ohne erfüllte Wartezeit

von Bernd07.10.2010 | 12:54
2378 Ansichten
3 Antworten

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Mein Beitrag vom 6.10.2010 - 19:27 Ich bin seit 1977 zu 50% schwerbehindert. Mir fehlen 64 Monate zur Wartezeit, die ich nicht mehr erfüllen kann. Ich bin seit 12 Jahren freiberuflich tätig, konnte aufgrund meines geringen Verdienstes keine Beiträge leisten. Konkrete Frage: Wann ist frühester Rentenbeginn mit Abschlag möglich. Danke im voraus. Bernd

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd,

da Sie die Wartezeit von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten nicht erfüllen, bleibt für Sie nur die Möglichkeit der Regelaltersrente mit 65 Jahren.

Da Sie in einem vorherigen Beitrag angegeben haben, dass Sie im Juli 1948 geboren sind, wäre der frühestmögliche Rentenbeginn der 01.10.2013.

In diesem Zusammenhang ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft unerheblich.

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2 Antworten

Rente mit 70 CDU-Wirtschaftsflügel und EUam 07.10.2010 | 13:26
Die Antwort ist Ihnen doch bereits gegeben worden! Ohne weitere Beitragsleistungen sollten Sie sich mit der Regelaltersrente anfreunden. Ob die bisherigen Altersgrenzen jedoch noch im Jahr 2013 bestand haben, dafür legen wir nur Ihre Hände ins Feuer. Wir vom CDU-Wirtschaftsflügel und wir von der Europäischen Union sind nämlich für eine deutliche Anhebung der Altersgrenzen auf freundliche SIEBZIG Jahre. http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article10123… http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,711351,00.html
Schadeam 07.10.2010 | 13:27
Wenn bei Jahrgang 1948 noch 64 Monate auf die 35 jährige Wartezeit fehlen, kann die nicht mehr erfüllt werden. Die Frauen AR entfällt genauso wie die AR für Arbeitslose und nach Altersteilzeit, weil Sie die speziellen Bedingungen dafür als selbständiger Mann nicht erfüllen. Damit bleibt die Regel AR beim Jahrgan 48 mit 65+2 also ab 01.10.2013. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
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