Hallo Bernd,
da Sie die Wartezeit von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten nicht erfüllen, bleibt für Sie nur die Möglichkeit der Regelaltersrente mit 65 Jahren.
Da Sie in einem vorherigen Beitrag angegeben haben, dass Sie im Juli 1948 geboren sind, wäre der frühestmögliche Rentenbeginn der 01.10.2013.
In diesem Zusammenhang ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft unerheblich.