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Experten-Antwort

Frühester Rentenbeginn mit und ohne Abzug

von Ursula Pieper31.01.2011 | 12:49
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2 Antworten

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Liebe Forumsteilnehmer, mein Geburtsdatum ist der 29.10.1953.Leide seit Jahren unter Morbus Bechterev.Habe seit November 2010 einen GdB von 50%.Arbeite noch Vollzeit mit erheblichen,nicht bezahlten Überstunden.Leider fällt es mir immer schwerer und die Schübe kommen jetzt noch häufiger. Fast 40 Arbeitsjahre und dazu noch ein Kind großgezogen (Geb.-Jahr 1989). Wann kann ich frühestens in Rente (mit und ohne Abzüge )gehen? Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfeund Auskünfte. Gruß Ulla

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ursula Pieper,

Sie könnten die Altersrente für schwerhinderte Menschen erhalten, da Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 v.H. und und mindestens 35 Versicherungsjahre haben. Der früstmögliche Rentenbeginn wäre mit 60 Jahren und 7 Monaten zum 01.06.2014 und einem Abschlag von 10,8% möglich. Abschlagsfrei könnten Sie mit 63 Jahren und 7 Monaten zum 01.06.2017 in Rente gehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

oder soam 31.01.2011 | 13:50
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 60 Jahre und 7 Monate 01.06.2014 mit 10,8% Abschlag - abschlagsfrei 01.06.2017 - oder dazwischen mit monatlich 0,3% sinkendem Abschlag. Wenn es nicht mehr geht: jederzeit EM mit max. 10,8% Abschlag (bei Rentenbeginn ab 60.Lj. weniger). Evtl. über ATZ aus der Beanspruchung raus und möglichst viel Abschlag vermeiden?!
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