Hallo Ursula Pieper,
Sie könnten die Altersrente für schwerhinderte Menschen erhalten, da Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 v.H. und und mindestens 35 Versicherungsjahre haben. Der früstmögliche Rentenbeginn wäre mit 60 Jahren und 7 Monaten zum 01.06.2014 und einem Abschlag von 10,8% möglich. Abschlagsfrei könnten Sie mit 63 Jahren und 7 Monaten zum 01.06.2017 in Rente gehen.