Hallo Mazi100,
Ihr Mann ist also Jahrgang 1951. Sofern keine Schwerbehinderung vorliegt, kann er frühestens mit 63 Jahren vorzeitig Altersrente beziehen. Folgende Rentenarten kommen in Frage:
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ab 63 mit 7,2 % Abschlag (dafür müssen nach dem Lebensalter von 58,5 Jahren mindestens 52 Wochen Arbeitslosigkeit vorliegen)
- Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 mit 8,7 % Abschlag, wenn die o.g. Voraussetzung nicht erfüllt sein sollte.
Fordern Sie doch einfach mal eine ausfürhliche Rentenauskunft an - dort werden auch die möglichen Altersgrenzen genannt. Sie könne sich aber auch persönlich in einer unserer A+B-Stellen beraten lassen.