Hallo Chris,
Ihre Ausgangsfrage wurde bereits beantwortet. Grundsätzlich zählen alle Beiträge bis zum Renteneintritt. Wie stark sich Ihre Altersrente dadurch erhöht, hängt natürlich von Ihrem versicherten Arbeitsentgelt ab.
Die erwähnten 68 EUR beziehen sich auf einen Durchschnittsverdienst. Wenn Sie hierzu individuellere Angaben möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Dieser kann Sie dann auch über die Auswirkungen einer Teilrente beraten. Das Hinzuverdienstrecht lässt lediglich die pauschale Aussage zu, dass Sie bei einem Hinzuverdienst über 6.300 EUR jährlich eine Teilrente erhalten. Ist der Hinzuverdienst jedoch sehr hoch, kann dies sogar dazu führen, dass gar kein Anspruch besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung