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Experten-Antwort

Frühestmögliche Rente ohne Abschlag vs. reguläre (normale) Altersrente

von Chris14.02.2021 | 22:53
95 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich könnte zwei Jahre vor Beginn der regulären (normalen) Altersrente in Rente gehen und die frühestmögliche Rente ohne Abschlag (nach 45 Jahren Versicherungszeit) beziehen. Frage: Arbeite ich dennoch bis zur normalen, regulären Altersrente (also in meinem Fall 2 Jahre länger), würde sich der monatlich ausgezahlte Rentenbetrag dann ggü. der frühestmögliche Rente ohne Abschlag noch erhöhen? Danke im Voraus für Ihre Antwort. Gruß Chris

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chris,

Ihre Ausgangsfrage wurde bereits beantwortet. Grundsätzlich zählen alle Beiträge bis zum Renteneintritt. Wie stark sich Ihre Altersrente dadurch erhöht, hängt natürlich von Ihrem versicherten Arbeitsentgelt ab.

Die erwähnten 68 EUR beziehen sich auf einen Durchschnittsverdienst. Wenn Sie hierzu individuellere Angaben möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Dieser kann Sie dann auch über die Auswirkungen einer Teilrente beraten. Das Hinzuverdienstrecht lässt lediglich die pauschale Aussage zu, dass Sie bei einem Hinzuverdienst über 6.300 EUR jährlich eine Teilrente erhalten. Ist der Hinzuverdienst jedoch sehr hoch, kann dies sogar dazu führen, dass gar kein Anspruch besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

John-Doeam 14.02.2021 | 23:24
Ja - Sie zahlen ja auch zwei Jahre mehr ein und erhalten dafür einen höheren Anspruch. Zum Rentenbeginn sind das aktuell maximal gute Euro 68,- monatlich mehr an Rente die Sie erwerben können.
Siehe hieram 14.02.2021 | 23:48
... und haben dann zwei Jahre auf vielleicht eine vierstellige Summe Rente verzichtet, für zwei Jahre ist das dann locker ein fünfstelliger Betrag. Sinnvoller wäre dann wohl, die Rente für 'besonders langjährig Versicherte' ohne Abschlag als Teilrente ab dem möglichen Beginn zu beantragen und durch das Weiterarbeiten dann trotzdem die 'normale' Altersrente noch zu erhöhen. Wie das geht ist hier nachzulesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… oder durch persönliche (telefonische) Beratung bei Ihrer zuständigen DRV zu erfahren.
Jonnyam 15.02.2021 | 09:14
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Ja - Sie zahlen ja auch zwei Jahre mehr ein und erhalten dafür einen höheren Anspruch. Zum Rentenbeginn sind das aktuell maximal gute Euro 68,- monatlich mehr an Rente die Sie erwerben können.
... und haben dann zwei Jahre auf vielleicht eine vierstellige Summe Rente verzichtet, für zwei Jahre ist das dann locker ein fünfstelliger Betrag. Sinnvoller wäre dann wohl, die Rente für 'besonders langjährig Versicherte' ohne Abschlag als Teilrente ab dem möglichen Beginn zu beantragen und durch das Weiterarbeiten dann trotzdem die 'normale' Altersrente noch zu erhöhen. Wie das geht ist hier nachzulesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… oder durch persönliche (telefonische) Beratung bei Ihrer zuständigen DRV zu erfahren.
Grundsätzlich richtig. Die Teilrente sollte aber nicht unbedingt "ab dem möglichen Beginn" beantragt werden, wenn damit der frühestmögliche Beginn für diese Rente gemeint sein sollte. Ein späterer Beginn im Kalenderjahr kann nämlich eine höhere Teilrente zur Folge haben. Und das ist vorteilhafter. Leider bietet der Rentenrechner dafür keine Möglichkeiten.
W°lfgangam 15.02.2021 | 16:18
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Ergänzend: Selbst bei 'Gutverdienern' kann grundsätzlich schon ein vorgezogener/abschlagsfreier Rentenbeginn ab meist 01.07. ff. eine 'lohnende' Einnahmequelle in Form einer durchaus hohen Teilrente parallel zur (vollen) Beschäftigung bis zum 'regulären' Rentenbeginn/Regelaltersrente sein ...Jahr für Jahr wieder, wenn das 'richtige' Rentenbeginndatum in den Folgejahren gewählt wird. Was da als Rentenzahlung mitgenommen werden kann, ist schlicht _unglaublich_, aber gesetzlich einwandfrei! Auf spezielle Nachfrage wird Sie ihr Berater darüber informieren. Tipp: Bei etwaiger Vollrente neben Beschäftigungseinkommen die 99 %-Teilrente im Hinterkopf behalten, sofern etwaiger Sozialleistungsbezug 'drohen' könnte/hierzu explizit nachfragen/erläutern lassen! Gruß w.
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