Sehr geehrte Damen und Herren,
bin Jahrgang 54 und seit meinem 15. Lebensjahr voll berufstätig (ohne Unterbrechnung). Bisher habe ich 40 % Schwerbehinderung aber eine baldige Steigerung auf 50 % scheint möglich. Wann kann ich frühestens in den Vorruhestand bzw. in Rente?
Herzlichen Dank im Voraus
M.
wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen, ist die AR für langjährig Versicherte mit 63 + 8 Monaten bei 9,6% Abschlag möglich.
Sollten Sie bis dann 50% schwerbeindert sein wäre die AR für Schwerbehinderte
mit 60 + 8 Monaten mit 10,8% Abschlag möglich.
Hallo,
eine Altersrente für Schwerbehinderte kann beantragen wenn folgende Voraussetungen erfüllt sind. Mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben, bei Beginn der Rente als Schwerbehinderter anerkannt ist, d. h.ein Grad der Behinderung vom mindestens 50 %, die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen
wird - beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952 - stufenweise von heute 63 auf 65 Jahre angehoben. Sollten Sie die Voraussetzungen für diese Altersrente erfüllt haben, wäre eine abschlagsfreie
Rentenzahlung mit 63 Jahren und 8 Monaten möglich. Der früheste Rentenbeginn wäre mit 60 Jahren und 8 Monaten möglich, mit einem mtl Abschlag von 10,8 %.