Hallo;
ich bin Jahrgang 1954, Angestellter im öffentlichen Dienstund habe bisher 36 anerkannte Beitragsjahre. Ab wann kann ich frühestens in Rente (evtl. auch Altersteilzeit) gehen?
Vielen Dank!
sofern Sie nicht schwerbehindert sind, bzw. dies noch werden, können Sie frühestens mit 63 in AR gehen - die dazu notwendigen 35 Versicherungsjahre leigen nach Ihren Angaben vor.
Der Abschlag betrüge dann 9,6%. Diese Auskunft erfolgt nach dem geplanten neuen Rentenrecht).
Altersteilzeit ist für Sie ab 2009 möglich 55. Lebensjahr. Altersrente für langjährig Versicherte können Sie nach dem heute ggf. beschlossenen gesetzlichen Änderungen mit 63 Jahren plus 11 Monaten mit Abschlägen von 7,2% , so ich mich nicht verrechnet habe.
lieber Hase - haben Sie brandaktuelle Neuigkeiten aus der Politik?
Wo haben Sie beim Jahrgang 1954 eine Verschiebung der Altersgrenze um 11 Monate her?
Nach dem Referentenentwurf soll die AR für langjährig Versicherte weiterhin ab 63 möglich sein - oder täusche ich mich da?
(lediglich der Abschlag erhöht sich um 8 Monate oder 2,4%)
Vielen Dank für die prompte Antwort. Ich dachte, ich könnte mit 63 Jahren abschlagsfrei in AR gehen, weil ich dann schon 45 Beitragsjahre habe. Irre ich mich also?
ja Sie irren sich - wenn Sie die 45 fraglichen Jahre zusammenbringen, wäre die Rente mit 65 abschlagsfrei (dazu dürfen Sie allerdings auch erst dann den Antrag stellen).
Wenn Sie mit 63 gehen wollen, müssen Sie mit 9,6% Abschlag rechnen
PS:
alles natürlich unter der Annahme, dass die Neuregelungen, die heute im Bundestag beschlossen werden sollen
a) nicht von Gerichten gekippt werden
b) bis Sie 2017 63 Jahre alt werden auch noch gelten.
...schaun wir mal...
und c) ich überhaupt 63 Jahre alt werde. O.K.: Herzlichen Dank für die Information!!
Wenn ich 60 Jahre bin, habe ich 45 Jahre ganztags gearbeitet und "nebenbei" noch zwei Kinder großgezogen. Wenn ich es richtig verstehe, müßte ich demnach bis 65 Jahre arbeiten, hätte dann 50 Jahre gearbeitet und noch die Kindererziehungszeiten?
Die unsäglichen 45 Jahre, die in der Bevölkerung herumgeistern, haben einzig und allein für denjenigen Bedeutung, der das 65. Lebensjahr vollendet hat. Davor eben NICHT!!!
Vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt dem zu. Sie können aber mit Sicherheit von der Verabschiedung ausgehen, da es sich nicht um die eigene Versorgung der Politiker handelt.
Geht es nach den oben genannten Herren, kommt es bald noch schlimmer!
Nur zur Erinnerung!
http://www.ftd.de/politik/deutschland/165245.html
Sehr geehrter Herr Metha,
wie Sie bereits aus den vorangegangenen Beiträgen entnehmen konnten, wird heute im Bundestag über die gesetzlichen Neuregelungen zur Anhebung der Altersgrenzen beraten.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist leider nicht möglich darüber hinausgehende Informationen bzw. nur Auskünfte nach gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen zu erteilen.
Wenn Sie diesbezüglich eine verbindliche Auskunft haben möchten, empfiehlt es sich diese nach Verabschiedung des Gesetzes bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger schriftlich anzufordern.
Mit freundlichem Gruß