Frühest möglicher Rentenbeginn Jahrgang 1953 ist, sofern vor dem 1.1.2007 keine Altersteilzeitvereinbarung getroffen wurde, das 63. Lebensjahr; Abschlag 9,3 %.
Sollte 50 % Schwerbehinderung vorliegen, frühest möglicher Rentenbeginn 60 Jahre und 7 Monate, Abschlag 10,8 %. Bei beiden Rentenarten sind 35 Versicherungsjahre Voraussetzung.