Wenn ein/e Frühpensionär/in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, werden Soz.Vers.Beiträge fällig, u. a. RV, AV.
Wie ist das mit der KV?
Da Beamte sich privat versichern müssen, wird dann noch zusätzlich der Beitrag für GKV einbehalten? Oder ist die Doppelversicherung ausgeschlossen?
Es geht hier um ein Beschäftigungsverhältnis über 400,- Euro!
Vielen Dank für Eure Antworten, und einen schönen Sonntag.
Gruss S.