Ich bin 59 und Gesundheitlich angeschlagen. Nun Denke ich über eine Frühpensionierung nach.
Ich bin beim Land als Beamter tätig. War vorher 15 Jahre Angestellter. Wie muss ich Verfahren wenn ich zu meiner Pension auch noch Rente beantragen möchte. Welche Abzüge habe ich wenn ich mit 60 in Frühpension gehe.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Haben Sie seit Sie Beamter sind noch freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung weitergezahlt?
Wenn nein, gibt es vor der Regelaltersgrenze (65+) keine Möglichkeit in Rente zu gehen.
Wenn ja, bräüchten wir nähere Informationen über diese Zahlungen (von wann bis wann).
Wäre aber relativ untypisch, wenn ein Beamter damals freiwillig weitergezahlt hätte
Wenn Sie nur 15 Jahre Beiträge in die gesetzliche RV eingezahlt haben, wird es wohl nix mit Erwerbsminderungsrente oder vorzeitiger Altersrente.
Für die EM-Rente müssen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles entrichtet worden sein und für eine vorzeitige Altersrente (AR für Schwerbehinderte oder für langjährig Versicherte) muss die Wartezeit von mindestens 35 Versicherungsjahren erfüllt sein. Außerdem haben Sie die jeweiligen Altersgrenzen noch nicht erreicht.
Es wird Ihnen somit nur die Regelaltersrente (Wartezeit nur 5 Jahre) bei 65 J. + 10 Monaten gewährt werden können.
Bleibt ja noch die Möglichkeit, die Zeit als Angestellter (falls diese Tätigkeit in einem Zusammenhang mit der Zeit als Beamter steht) auch als ruhegehaltsfähigen Zeitraum werten zu lassen, damit die Pension erhöht wird; dann ist aber wieder Essig mit der Rente.
Hallo Sönke,
zum Verfahren bei Frühpensionierung von Beamten können wir als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung keine Aussage treffen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Dienstherrn.
Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden Sie bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt (15 Jahre als Angestellter) derzeit noch nicht geltend machen können - wie auch von den anderen Usern schon festgestellt.
Für eine vorzeitige Altersrente ist in der gesetzlichen Rentenversicherung eine bestimmte Mindestanzahl an rentenrechtlichen Zeiten erforderlich. Diese erfüllen Sie nicht.
Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente haben Sie erfüllt, diese können Sie bei Ihrem Geburtsjahr 1956 aber erst mit 65 Jahren und 10 Monaten abschlagefrei in Anspruch nehmen.
Eine frühere Inanspruchnahme - mit Abschlägen - ist nicht möglich.
ich bin im Justizvollzugsdienst und Justizvollzugsbeamte sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie können bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. Beamte mit einer Behinderung können mit dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Ein abschlagsfreier Eintritt in die Pension für behinderte Personen mit dem 60. Lebensjahr muss individuell geprüft werden.
Das würde dann bedeuten das ich, gegebenenfalls mir würde als SB die Pension mit 60 Genehmigt, dann doch auch auf die Rente Anspruch hätte? Oder.
Nein. Anspruch haben Sie erst auf die Regelaltersrente. Altersrente wg. Schwerbehinderung wird nur bei Vorliegen von 35 Jahren mit Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
Alles klar.
Danke an alle.
Ergänzend:
Ihre Versorgungsbezüge könnten um einen Zuschlag erhöht werden:
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__50e.html
Ist zwar nur die Regelung für Bundesbeamte, sollte aber in den landesrechtlichen Beamtenversorgungsgesetzen entsprechend enthalten sein. Genaueres erfahren Sie über Ihre Dienststelle.
Gruß
w.