Die Möglichkeit der Einzahlung um die Kürzung zu kompensieren besteht. Aber wie „Amade“ bereits erwähnt, sind dies horrende Summen. Der Gesetzesgeber hat die Möglichkeit eingeführt für die Betriebe, die den zu entlassenden Arbeitnehmer eine Abfindung zukommen lassen wollen. Wird diese Abfindung in die ges. RT investiert, wegen der Kürzung, ist die komplette Summe steuerfrei.
Wenn ein Durchschnittsrentner mit 63 in RT gehen will und 7,2 Kürzung erhält, müsste man 20.487,80 EUR einzahlen, um die Kürzung aufzuheben. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle der DRV.