tag allerseits
Ich bin 51 und habe einenGdB von 100.Was kann ich an Rente erwarten und was muß ich tun um sie zu bekommen?
Gehe davon aus, daß Sie 1958 geboren sind.
In Bezug auf Altersrente ergibt sich dann für Sie: Falls die SB (mind.GdB 50) dann noch vorliegt und 35 Versicherungsjahre erfüllt sind können sie mit 61 und 10,8% Abschlag oder mit 64 ohne Abschlag in Rente gehen.
Vorher nur, wenn Sie erwerbsgemindert sind, was mit einem vorliegenden GdB von 100 nicht unbedingt, etwas zu tun hat. Es kommt hier einzig auf Ihre Erwerbsfähigkeit an.
Die Höhe einer zu erwartenden Rente können Sie in Ihrer Renteninfo oder bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe erfragen.
MfG
Wer stellt denn meine erwerbsfähigkeit fest?Mein Hausartzt,LVA,AOK?Wie wäre denn das Prozedere?
MfG Welle
Prozedere
antrag bei der deutschen rentenversicherung stellen(gemeinde,stadt sozialstelle hilft kostenlos dabei/ auch DGB,VDK etc.) .......warten,warten,warten dann evl. termin bei gutachter ....warten,warten...dann bescheid der deutschen rentenversicherung ...etwa 1-6 monate zeitraum
An vorzeitigen Altersrenten kämen bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren die beiden folgenden Rentenarten in Betracht:
Altersrente für schwerbehinderte Menschen:
ab dem 61. Lebensjahr mit einem Abschlag von 10,8 % bzw. ab dem 64. Lebensjahr ohne Abschläge. Vorausgesetzt, dass Sie bei Rentenbeginn noch mindestens einen GdB von 50 haben.
Altersrente für langjährig Versicherte:
ab dem 63. Lebensjahr mit einem Abschlag von 10,8 % bzw. ab dem 66. Lebensjahr ohne Abschläge.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung käme in Betracht, wenn Sie gesundheitlich nicht mehr dazu in der Lage sind, auf dem allgemeine Arbeitsmarkt eine Tätigkeit von mindestens drei bzw. sechs Stunden täglich auszuüben. Ob Sie erwerbsgemindert sind, stellt Ihr Rentenversicherungsträger fest. Ihr GdB sagt darüber grundsätzlich noch nichts aus; er kann aber ein Indiz für eine Erwerbsminderung sein. Dazu müssten Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen.
Die voraussichtliche (Alters-)Rentenhöhe könnten Sie einer Rentenauskunft entnehmen. Diese können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.