An vorzeitigen Altersrenten kämen bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren die beiden folgenden Rentenarten in Betracht:
Altersrente für schwerbehinderte Menschen:
ab dem 61. Lebensjahr mit einem Abschlag von 10,8 % bzw. ab dem 64. Lebensjahr ohne Abschläge. Vorausgesetzt, dass Sie bei Rentenbeginn noch mindestens einen GdB von 50 haben.
Altersrente für langjährig Versicherte:
ab dem 63. Lebensjahr mit einem Abschlag von 10,8 % bzw. ab dem 66. Lebensjahr ohne Abschläge.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung käme in Betracht, wenn Sie gesundheitlich nicht mehr dazu in der Lage sind, auf dem allgemeine Arbeitsmarkt eine Tätigkeit von mindestens drei bzw. sechs Stunden täglich auszuüben. Ob Sie erwerbsgemindert sind, stellt Ihr Rentenversicherungsträger fest. Ihr GdB sagt darüber grundsätzlich noch nichts aus; er kann aber ein Indiz für eine Erwerbsminderung sein. Dazu müssten Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen.
Die voraussichtliche (Alters-)Rentenhöhe könnten Sie einer Rentenauskunft entnehmen. Diese können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.