Frührente

von
Chrissanne

Mein Arzt hat letzte Woche von Frührente gesprochen - ein Begriff, der in meinem Wortschatz bisher nicht vorkam.

Bin 52 Jahre alt und denke mir, so einfach ist das mit der Frührente nicht. Da verliere ich doch bestimmt einiges an Geld.

Ich habe gesundheitliche Probleme, da ich von einer Kollegin stark gemobbt werde. Bin angestellte Lehrerin.

Wer kann mir sagen, wie das mit der Frührente funktioniert?

Vielen Dank Chrissanne

von
Unbekannt

Hallo,

lesen Sie sich erst einmal in Ruhe das hier durch. Falls dann noch Fragen sein sollten, ist man Ihnen hier gerne behilflich.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12288/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/em__renten__node.html__nnn=true

von
Schade

wenn das mobbing durch eine einzige Kollegin das einzige gesundheitliche Problem ist, kann das doch sicher anders gelöst werden.

Was meint die Schulleitung dazu?
Eine Lösung wäre dann wohl auch Sie oder die andere Kollegin an eine andere Schule zu versetzen?

Deswegen braucht der Staat keine Rente zu zahlen.
Rente gäbe es, wenn Sie erwerbsgemindert wären.
Und die Höhe müssten Sie kennen- Sie erhalten doch sicher die jährliche Renteninformation.

von
Schiko.

Lassen sie sich nicht beirren, es gibt frühkartoffeln ,
jedoch keine frührente.

Natürlich, das rentengesetz ist so gestaltet, dass man
früher als mit 65 oder 67 jahre rente beziehen kann.

Der Herr Doktor meint wahrscheinlich die erwerbs-
minderungsrente, schwer vorstellbar dass der gesund-
heitszustand bei ihnen dies erfordert.
Grundsätzlich besteht anspruch wenn sie nur mehr
täglich unter drei stunden arbeitsfähig sind.

Dies gilt natürlich nicht nur berufsbezogen, sondern
viele andere tätigkeiten gelten auch für sie als zumut-
bar für mehr als täglich drei stunden,

Vermutlich sind sie auch schon 27 jahre und erhielten
oder erhalten noch die renteninformation 2007.
Daraus ersehen sie die einschlägigen daten.

Bin sicher, sie sind selbstbewusst genug und wissen
welche möglichkeiten es gibt , dass sie sich aus dem dunst-
kreis der kollegin lösen .

Mit freundlichen Grüßen.

Experten-Antwort

Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung hat derjenige, der teilweise bzw. voll erwerbsgemindert ist, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat und vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (mit Beitragszeiten) erfüllt hat.

Teilweise bzw. voll erwerbsgemindert ist derjenige, der wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des ALLGEMEINEN ARBEITSMARKTES (theoretisch käme also JEDE Art von Tätigkeit in Betracht) keine 3 Stunden (volle Erwerbsminderung) bzw. nur noch 3 bis unter 6 Stunden (teilweise Erwerbsminderung) täglich arbeiten kann.

Zur weiteren (Erst-)Information kann ich Ihnen auch nur den von "Unbekannt" genannten Link empfehlen.

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